Video-Reihe „Kommunalpolitik kurz erklärt“ Wer entscheidet, wie Kommunen ihr Geld ausgeben?

Straßen sanieren oder einen neuen Spielplatz bauen? Wer entscheidet eigentlich darüber, wofür eine Kommune ihr Geld ausgibt? Das erklären wir in einem kurzen Video.

Die Städte und Gemeinden in NRW geben für viele verschiedene Dinge Geld aus – doch wer entscheidet eigentlich, ob mit dem verfügbaren Mitteln etwa Schulen Smartboards bekommen oder ein neuer Spielplatz gebaut wird? Diese Frage wird im Clip der Reihe „Kommunalpolitik kurz erklärt“ in unter einer Minute beantwortet.

Was ist ein kommunaler Haushalt?

Ein wichtiges Steuerungsmittel ist auf allen politischen Ebenen, so auch für die Gemeinden, die Finanzplanung. Der Haushalt ist dabei die Planung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Damit die Kommune in einem Haushaltsjahr Geld ausgeben darf, ist der Erlass einer Haushaltssatzung erforderlich. Erst durch diese wird die Kommune ermächtigt, Geld auszugeben. Geregelt ist das in § 80 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Was gehört alles in einen Haushaltsplan?

Die Haushaltssatzung enthält verschiedene Angaben wie z. B. die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen des betreffenden Haushaltsjahres, die voraussichtlichen Ein- und Auszahlungen (aufgeschlüsselt nach Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit), die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen, den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung und die Steuersätze.

Wer entscheidt, wofür die Kommune ihr Geld ausgibt?

Der Entwurf der Haushaltssatzung wird vom Kämmerer oder der Kämmerin aufgestellt und dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Nach seiner oder ihrer Bestätigung wird der Entwurf an den Gemeinderat weitergeleitet. Sollte das Stadtoberhaupt Änderungen vorgenommen haben, kann der Kämmerer oder die Kämmerin hierzu Stellung nehmen. Die Stellungnahme muss mit dem Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat vorgelegt werden.

Im anschließenden Beratungsverfahren kann der Entwurf öffentlich eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner sowie andere Stellen, die von der Haushaltssatzung betroffen sind – z. B. Firmen durch Steuerabgaben – haben die Möglichkeit, Einwände zu erheben. Hierfür wird eine Frist festgesetzt.

Nach Ablauf der Frist berät der Rat in öffentlicher Sitzung über den Entwurf der Haushaltssatzung. Wurde die Haushaltssatzung vom Rat beschlossen, muss sie der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Im Regelfall müssen Teile der Haushaltssatzung von dieser auch genehmigt werden. Erst nach Erteilung der Genehmigung kann die Haushaltssatzung bekannt gemacht werden.

Am Tag nach der Bekanntmachung tritt die Haushaltssatzung in Kraft und die Gemeinde kann nun Geld ausgeben.

Dieser Text ist in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen entstanden. Stand: April 2022

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