Video-Reihe „Kommunalpolitik kurz erklärt“ Was ist ein Einwohnerantrag?

Was ist ein Einwohnerantrag und wie wird er gestellt? Das erklären wir in unserem einminütigen Video zur Kommunalpolitik in NRW.

Wie können Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde ein Anliegen in den Gemeinderat einbringen? In unter einer Minute klärt dieser Clip der Reihe „Kommunalpolitik kurz erklärt“ über die Voraussetzungen für einen Einwohnerantrag in NRW auf.

Mit dem Einwohnerantrag (früher auch Bürgerantrag genannt) können Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde in NRW ein Anliegen in den Gemeinderat einbringen, über den er zwingend entscheiden muss. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich, die in § 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt sind.

Wer darf einen Einwohnerantrag stellen?

Stellen kann den Antrag jede Person aus der Einwohnerschaft, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt und mindestens 14 Jahre alt ist. Der Antrag muss schriftlich an den (Ober-)Bürgermeister oder die (Ober-)Bürgermeisterin einer Gemeinde gestellt werden und mindestens drei Personen nennen, die für das Anliegen vertretungsberechtigt sind. Der Antrag muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Zudem darf in den vergangenen 12 Monaten kein Antrag in derselben Angelegenheit gestellt worden sein.

Wie viele Unterschriften werden für einen Einwohnerantrag benötigt?

Ferner ist eine Unterschriftenliste der den Antrag unterstützenden Personen erforderlich. Von diesen Personen müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift angegeben sein. In kreisangehörigen Gemeinden müssen mindestens 5 % der Einwohnerinnen und Einwohner (aber maximal 4.000), in kreisfreien Städten mindestens 4 % der Einwohnerinnen und Einwohner (aber maximal 8.000) den Antrag unterzeichnen.

Dieser Text ist in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen entstanden. Stand: April 2022

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort