Video-Reihe „Kommunalpolitik kurz erklärt“ Wie entsteht ein Bebauungsplan?

In den Gemeinden in NRW regelt ein sogenannter Bebauungsplan, ob an einem Ort gebaut werden darf – und auch was und wie genau. Wie ein Bebauungsplan aufgestellt wird, erklären wir in einem kurzen Video.

Im Bebauungsplan regelt die Kommune, wo und wie auf ihrem Stadtgebiet gebaut werden darf. Wie ein solcher Bebauungsplan entsteht und welche Beteiligungsmöglichkeiten die Bürgerinnen und Bürger haben, erklärt der Clip der Reihe „Kommunalpolitik kurz erklärt“ in unter einer Minute.

Was ist ein Bebauungsplan?

Im Bebauungsplan regelt die Kommune, wo und wie auf ihrem Stadtgebiet gebaut werden darf. Wie ein solcher Bebauungsplan entsteht und welche Beteiligungsmöglichkeiten die Bürgerinnen und Bürger haben, erklärt unser Clip der Reihe „Kommunalpolitik kurz erklärt“ in unter einer Minute.

Wie wird ein Bebauungsplan aufgestellt?

Zu Beginn des Verfahrens steht der Beschluss des Gemeinderates, einen Bauleitplan aufzustellen. Hierin steht unter anderem, welches Gebiet vom Bebauungsplan betroffen sein wird. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung soll nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB möglichst frühzeitig erfolgen (z. B. durch Informationsveranstaltungen). Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen zudem möglichst frühzeitig zur Äußerung aufgefordert werden, § 4 Abs. 1 BauGB.

Anschließend wird der Bebauungsplan erarbeitet. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlichen Belange eingegangenen Anregungen sollten hierbei berücksichtigt werden.

Wo kann ich den Entwurf eines Bebauungsplans einsehen?

Der Entwurf des Bebauungsplans wird inklusive Begründung und Umweltbericht grundsätzlich für einen Monat öffentlich bekannt gemacht. Die Pläne sind bei der Stadt oder auch im Internet einsehbar. Es können erneut Stellungnahmen von Personen, Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingebracht werden.

Diese Stellungnahmen werden von der Gemeinde erneut geprüft. Gegebenenfalls wird der Bebauungsplan entsprechend abgeändert. In diesem Fall muss er in der überarbeiteten Version ein weiteres Mal öffentlich ausgelegt werden. Abschließend wird der Bebauungsplan als Satzung im Sinne des § 10 Abs. 1 BauGB durch den Gemeinderat beschlossen.

Dieser Text ist in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen entstanden. Stand: April 2022

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