Ex-SS-Wachmänner beide eingeschränkt verhandlungsfähig

Münster · Nur unter starken Einschränkungen kann das Landgericht in Münster gegen zwei ehemalige SS-Wachmänner verhandeln, denen Beihilfe zum Mord vorgeworfen wird. Gutachter seien zu dem Ergebnis gekommen, dass die beiden inzwischen 94 und 93 Jahre alten Männer aus dem Kreis Borken und aus Wuppertal körperlich und psychisch nur eingeschränkt verhandlungsfähig seien, teilte das Gericht am Freitag mit.

 Eine modellhafte Nachbildung der Justitia.

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia.

Foto: Volker Hartmann/Archiv

Maximal zwei beziehungsweise zwei bis drei Verhandlungstage mit einer Dauer von höchsten zwei Stunden sind demnach möglich. Zwischen den Prozesstagen soll jeweils ein Ruhetag eingelegt werden, empfehlen die Mediziner. Der 94-jährige Mann aus Borken müsse zudem noch ein zweites Mal begutachtet werden, da er akut krank sei. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung können in den kommenden zwei Wochen auf die Gutachten reagieren.

Den ehemaligen SS-Wachmännern wird vorgeworfen, für mehrere Hundert Morde in den Jahren zwischen 1942 und 1945 im deutschen Konzentrationslager Stutthof bei Danzig mitverantwortlich gewesen zu sein.

Da die beiden zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten noch nicht 21 Jahre alt waren, wird die Große Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Münster nach früheren Angaben als Jugendkammer über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Wann das sein könnte, ist nach Angaben des eines Sprechers noch unklar.

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