Brand in JVA Kleve Experten zweifeln Gutachten nach Tod von Häftling an

Köln · Laut eines Brandgutachtens soll der nach einem Zellenbrand in der JVA Kleve ums Leben gekommene Häftling aus Bonn das Feuer selbst gelegt und erst nach 15 Minuten den Notruf getätigt haben. Experten äußern gegenüber dem ARD-Magazin "Monitor" nun Zweifel an dieser Darstellung.

Im Fall des nach einem Zellenbrand ums Leben gekommenen Syrers Amad A. haben Experten Zweifel am Ergebnis eines Brandgutachtens zum Geschehen in der Justizvollzugsanstalt Kleve geäußert. „So wie der Brand von der Staatsanwaltschaft beschrieben wurde, ist er nicht möglich“, sagte Korbinian Pasedag vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde dem ARD-Magazin "Monitor" laut Vorabmeldung vom Donnerstag.

Der Syrer war Ende September, zwei Wochen nach einem Brand in seiner Zelle in Kleve, in einem Bochumer Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlegen. Der Fall sorgte auch deswegen für großes Aufsehen, weil der Mann wegen einer Verwechslung in Haft saß - bei einem Polizeieinsatz im Juli waren offenbar Personalien verwechselt worden.

Der Syrer hatte den Brand mutmaßlich in suizidaler Absicht gelegt. Das nordrhein-westfälische Justizministerium und die Staatsanwaltschaft Klevegehen auf Grundlage eines durch die Behörde eingeholten Brandgutachtens davon aus, dass der Brand „circa 15 Minuten bei geschlossenem Fenster eingewirkt habe, ohne dass sich der syrische Staatsangehörige bemerkbar gemacht habe“.

Erst danach soll Amad A. die Rufanlage betätigt haben. Unmittelbar danach habe er wohl das Fenster des Haftraums geöffnet. Monitor berichtete hingegen, nach Einschätzung von Experten wäre ein Mensch nach 15 Minuten bei einem so beschriebenen Brandverlauf in einem geschlossenen Raum nicht mehr handlungsfähig.

Amad A. soll laut geschrien haben

„Auf der einen Seite durch den dichten Rauch und auf der anderen Seite durch die Toxizität der Gase, die da entstehen“, sagte Pasedag. Auch der Direktor der Rechtsmedizin Frankfurt, Marcel A. Verhoff, sagte dem Magazin: „Ich würde eher erwarten, dass die Person nach einer Viertelstunde längst bewusstlos ist.“

In einem für Monitor erstellten Gutachten geht das Institut für Brand- und Löschforschung dem Magazin zufolge davon aus, dass der von der Staatsanwaltschaft beschriebene Brandverlauf nur bei einer „ausreichenden Ventilation“ möglich sei – also der Zufuhr von Sauerstoff, etwa durch ein geöffnetes Fenster oder eine geöffnete Tür. Gleichzeitig würden die beim Brand entstehenden Verbrennungen „zu erheblichen Schmerzen führen, die durch Schmerzschreie geäußert werden“.

Dies decke sich mit Schilderungen von Menschen, die zum Zeitpunkt des Unglücks in der Klever Vollzugsanstalt waren, berichtete Monitor weiter – demnach habe Amad A. laut geschrien. Wann A. das Fenster geöffnet oder auf sich aufmerksam gemacht habe, sei wichtig für die Beurteilung des Handelns der JVA-Bediensteten. Konkret stehe die Frage im Raum, ob sie den Brand früher hätten bemerken und A. retten können.

Die Staatsanwaltschaft teilte auf Monitor-Anfrage mit, die Frage, ob, wie und wann sich A. während des Brandgeschehens bemerkbar gemacht habe, sei Gegenstand der Ermittlungen. Dies gelte auch für die Frage, ob das Verhalten von JVA-Mitarbeitern von strafrechtlicher Relevanz sei.

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