Fall Amad A. Reul räumt falsche Auskunft im Untersuchungsausschuss ein

Düsseldorf · Wie konnte Amad A. mit dem eigentlichen Täter verwechselt und in Kleve wochenlang unschuldig ins Gefängnis gesperrt werden? Dieser Frage geht immer noch ein Untersuchungsausschuss des Landtags nach. Dort musste sich nun der NRW-Innenminister korrigieren.

Fall Amad A. - Reul räumt falsche Auskunft ein
Foto: dpa/David Young

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat eingeräumt, den Landtags-Untersuchungsausschuss zum Tod des Syrers Amad A. falsch informiert zu haben. Er habe im Mai gesagt, die Löschung des Datensatzes von Amad A. in der bundesweiten Polizei-Fahndungsdatenbank Inpol sei unvermeidbar gewesen, sagte Reul am Dienstag als Zeuge im Untersuchungsausschuss.

Dies sei sein damaliger Kenntnisstand gewesen. Vor wenigen Tagen habe das Bundeskriminalamt mitgeteilt, dass die automatische Löschung doch hätte vermieden werden können. Entscheidend sei für ihn aber: „Es sind keine beweiserheblichen Daten verloren gegangen“, versicherte Reul. Die Daten seien zuvor vollständig gesichert worden.

Was 2018 passierte

Der Syrer Amad A. war 2018 unschuldig inhaftiert worden und nach einem Brand in seiner Zelle gestorben. Der Haftbefehl, mit dem man ihn hinter Gitter gebracht hatte, galt nicht ihm, sondern einem Mann aus dem westafrikanischen Mali, der dem Syrer überhaupt nicht ähnlich sah und auch einen anderen Namen trug.

A. hatte vergeblich seine Unschuld beteuert und wochenlang hinter Gittern gesessen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall wegen Freiheitsberaubung gegen Polizisten ermittelt, die Ermittlungen aber später eingestellt. Gegen die Einstellung haben die Anwälte der Eltern von Amad A. Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

Fehlerquellen seien beseitigt worden

„So etwas darf nicht passieren“, sagte Reul am Dienstag über den Fall Amad A. und bekräftigte: Es habe Fehler bei der Polizei gegeben. Es hätte leicht erkannt werden können und müssen, dass es sich nicht um den Gesuchten gehandelt habe. Über Disziplinarverfahren gegen Beamte werde erst entschieden, wenn über die Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen entschieden sei.

Inzwischen habe man mögliche Fehlerquellen beseitigt. So sei inzwischen das Foto einer gesuchten Person sofort auf der ersten Seite im Abfragesystem zu sehen. Die Zusammenführung von Personendateien sei nur noch einem kleinen Kreis von Beamten erlaubt und allen anderen ausdrücklich verboten worden.

„Ich bin sehr froh, dass sich herausgestellt hat, dass dahinter kein Komplott und keine Verschwörung gegen Ausländer gesteckt hat“, sagte Reul.

Zuvor hatte Staatssekretär Jürgen Mathies im Ausschuss als Zeuge ausgesagt. Auf die Frage des Grünen-Obmanns Stefan Engstfeld, warum eine Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft Braunschweig sofort gemerkt habe, dass es sich bei dem Eingesperrten nicht um den Gesuchten handeln könne, 15 Beamte in Nordrhein-Westfalen bei 68 Abfragen aber nicht, sagte Mathies: „Diese Frage stellt sich auch für mich.“ Reul sagte auf die gleiche Frage: „Ich kann es mir auch nicht erklären.“

(dpa)
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