Finanzgericht weist Klage gegen Höhe von Steuerzinsen ab

Münster · Der geltende Zinssatz von 6 Prozent für verspätete Steuerzahlungen ist auch in einer Niedrigzinsphase rechtens. Das hat das Finanzgericht Münster am Donnerstag entschieden und die Klage eines Ehepaares aus Witten abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 10 K 2472/16)

 Steuerformulare liegen auf einem Tisch.

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Foto: Hans-Jürgen Wiedl/Archiv
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