Aufarbeitung der Flutkatastrophe Kein Anspruch auf Zugang zu Ausschussakten zur Ahr-Flut

Mainz · Ein Bürger beantragte im Herbst 2022 Zugang zu einem Lagebericht der Polizei aus der Nacht der Flutkatastrophe an der Ahr. Der Antrag wurde wie andere auch abgelehnt. Warum ist das so?

Das Standbild aus einem aus einem Polizeihubschrauber aufgenommenen Video zeigt Häuser, das in der Flutnacht an der Ahr von Wasser eingeschlossen sind.

Das Standbild aus einem aus einem Polizeihubschrauber aufgenommenen Video zeigt Häuser, das in der Flutnacht an der Ahr von Wasser eingeschlossen sind.

Foto: dpa/---

Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr etliche Anfragen zu Dokumenten nach der Flutkatastrophe im Ahrtal und zum Hochwasserschutz erhalten. Dabei befand die Behörde, dass es zu Akten aus dem Untersuchungsausschuss keinen Anspruch auf Einsicht nach dem Landestransparenzgesetz gebe. Das Landesgesetz zu Untersuchungsausschüssen (UAG) enthalte eigene Vorschriften zum Zugang zu Informationen, so dass das Landestransparenzgesetz in diesem Fall nicht greife, sagte der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann, am Donnerstag in Mainz.

In einem konkreten Fall beantragte ein Bürger im Oktober vergangenen Jahres beim Innenministerium von Rheinland-Pfalz Zugang zu einem Lagebericht der Polizeihubschrauberstaffel über den Einsatz in der Flutkatastrophe vom Juli 2021. Das Ministerium habe den Antrag zu Recht abgelehnt, sagte Kugelmann. Er könne sich aber vorstellen, dass bei einer Modernisierung des UAG die Vorschriften zum Umgang mit Informationen künftig weiter gefasst werden könnten.

Protokolle des Flut-Ausschusses aus Flutnacht: Umgang ist Sache des Landtags

Auch der Umgang mit den Protokollen des Untersuchungsausschusses sei Sache des Landtags, sagte die stellvertretende Landesbeauftragte Daniela Franke. Der Ausschuss werde einen Abschlussbericht veröffentlichen. „Inwiefern Protokolle im Nachhinein freigegeben werden, unterliegt dem Parlament selbst.“

Die Zahl der Beratungsanfragen und Beschwerden zur Informationsfreiheit ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen von 228 auf 231. Dabei versteht das Team des Landesbeauftragten seine Arbeit als Vermittlung zwischen Antragstellern und Behörden. „Unser Ziel ist, dass die Transparenz in der Verwaltung gesteigert wird“, sagte Kugelmann, der in der vergangenen Woche für eine zweite Amtszeit von acht Jahren wiedergewählt wurde. Informationsfreiheit habe nichts damit zu tun, die Behörden zu ärgern. „Aber wenn wir den Eindruck haben, es wird gemauert, dann ist das für uns Anlass zu sagen: Da lassen wir nicht locker.“

(dpa)
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