Einigung in letzter Minute Ganztagsplatz für jeden Grundschüler

Düsseldorf · Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Übermittagsbetreuung. Der Bund will sich zu 70 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Reaktionen in NRW fallen dennoch gemischt aus.

 Ab 2026 hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

Ab 2026 hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Jedes Kind, das in Deutschland ab dem Jahr 2026 eingeschult wird, hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Dem entsprechenden Gesetz stimmte der Bundestag am Dienstag zu. Die noch ausstehende Zustimmung im Bundesrat gilt als Formsache, nachdem Bund und Länder sich am späten Montagabend nach langem Streit über die Finanzierung einigen konnten.