Rechtswidrige Abschiebung Gefährder Sami A. muss vorerst in Tunesien bleiben

Berlin · In Deutschland gilt der Mann als Gefährder - seine Abschiebung nach Tunesien war aber womöglich rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fordert deshalb, Sami A. zurückzuholen. Vorläufig kann er aber nicht nach Deutschland reisen, weil er keinen Pass hat.

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