Genesenenstatus Im Bundestag gilt teils weiter Sechs-Monats-Frist für Genesene

Berlin · Trotz der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für die Bürger gilt im Bundestag teilweise weiter die alte Frist. Dies betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen.

 Ein Blick in den Plenarsaal des Bundestages.

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Foto: dpa/Kay Nietfeld
(dpa)
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