Gericht entscheidet: Keine Einbürgerung für Palästinenser

Münster · Ein Palästinenser mit israelischem Pass und Kontakten in die Salafisten-Szene hat keine Chance auf Einbürgerung in Deutschland. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte ein Urteil aus der ersten Instanz und lehnte die Berufung des 49-Jährigen Mannes gegen ein Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ab. Nach Ansicht des 19. Senats gibt es Anhaltspunkte, dass der seit Jahren in Deutschland lebende Palästinenser Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland unterstützt hat. Noch 2010 habe er an Veranstaltungen des Salafisten-Vereins "Einladung zum Paradies" des verurteilten Sven Lau mitgewirkt. Auch habe er nicht glaubhaft versichert, sich in der Zwischenzeit davon distanziert zu haben.

 Das Oberverwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof Münster.

Das Oberverwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof Münster.

Foto: Bernd Thissen/Archiv

Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen kann der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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