Gericht erwägt Abspaltung eines Bombenanschlags von NSU-Verfahren

München · Im NSU-Prozess erwägt das Gericht, einen Teil der Anklagevorwürfe abzuspalten, um das Verfahren zu entlasten.

 Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl (2.v.l.) und sein Staatsschutzsenat im Gerichtssaal.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl (2.v.l.) und sein Staatsschutzsenat im Gerichtssaal.

Foto: dpa

Es sei möglicherweise daran zu denken, den Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße vom Verfahren abzutrennen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag in der mündlichen Verhandlung. Grund sei die große Zahl möglicherweise Geschädigter, die sich noch als Nebenkläger anschließen könnten.

Götzl regte an, dass die Beteiligten über eine Abtrennung nachdenken. In diesem Fall könnten zunächst alle anderen Tatvorwürfe verhandelt werden. Bei dem Bombenanschlag in Köln am 9. Juni 2004 waren 22 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.

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