Gegen Ex-Stadtdechant Hennes Gericht gibt Kölner Erzbistum Recht

Köln/Düsseldorf · So schnell scheinen sich die dunklen Wolken über dem Erzbistum nicht verscheuchen zu lassen. Seit dem 19. März ist der Ex-Stadtdechant Ulrich Hennes wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung beurlaubt. Nun gibt es ein erstes Gerichtsurteil.

 Seines Amtes enthoben: Ulrich Hennes.

Seines Amtes enthoben: Ulrich Hennes.

Foto: dpa

Es schien ein Tag der Schadensbegrenzung zu sein: Gestern Morgen empfing der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, den Tags zuvor "geschassten" Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes. Am Abend traf dann in der Landeshauptstadt Weihbischof Dominikus Schwaderlapp den Kirchenvorstand von St. Lambertus, der Pfarre von Hennes.

Doch so schnell scheinen sich die dunklen Wolken über dem Erzbistum nicht verscheuchen zu lassen. Zu lange schon bewegt die Menschen der "Fall Hennes", zu undurchsichtig sind die Gründe bis heute geblieben. Allein die karge Faktenlage hinterlässt Fragen: Seit dem 19. März ist Hennes beurlaubt. Grund ist der Vorwurf der sexuellen Belästigung eines erwachsenen Praktikanten 2001.

Erst prüfte die Staatsanwaltschaft den Vorgang und stellte das Verfahren ein. Dann wurde mit dem Paderborner Theologen Rüdiger Althaus ein unabhängiger kirchlicher Gutachter beauftragt, der Hennes ebenfalls entlastete. Eigene Recherchen des Erzbistums kamen zu einem anderen Ergebnis. Danach soll Hennes damals die seelsorgerische Notlage des jungen Mannes sexuell ausgenutzt haben. Der Kölner Erzbischof hatte Hennes am Mittwoch vom Amt des Stadtdechanten entbunden und ein Verfahren zur Amtsenthebung als Pfarrer eingeleitet.

Das Althaus-Gutachten habe "offenbar das falsche Ergebnis" gebracht, sagte gestern Hennes Rechtsanwalt Peter Schnatenberg unserer Redaktion. Und: "Mir scheint, dass Köln unbedingt Gründe brauchte, um Ulrich Hennes böse erscheinen zu lassen, um ihn als Pfarrer entlassen zu können. Die Schilderung der sexuellen Belästigung stamme "aus dem Reich der Fantasie und ist nicht wahr. Wahr ist, die beiden Männer haben gemeinsam gekocht, mehr nicht." Rechtlich wolle man nach Schnatenbergs Worten nun gegen drei Dinge vorgehen: gegen eine Amtsenthebung als Pfarrer, gegen eine Entpflichtung als Stadtdechant, vor allem "gegen das Zelebrationsverbot, das ist nach kanonischem Recht nämlich nur als Strafmaßnahme vorgesehen und war von Anfang an unrechtmäßig."

Während der Zeit der Suspendierung darf Hennes nach Angaben des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller seine Weihegewalt nicht ausüben. Allerdings nach Abschluss des Verfahrens, selbst wenn Hennes seines Amtes als Pfarrer enthoben wurde. Er dürfte Gottesdienste feiern. Auch in finanzieller Hinsicht wird es keine Änderung geben. Der Kardinal kann im Fall der Amtsenthebung ihn in den vorzeitigen Ruhestand versetzen und zahlt ihm dann seine Pension. Kardinal Woelki muss für den Pfarrer sorgen, er bleibt lebenslang alimentations-verpflichtet", so Schüller.

Am Abend teilte das Erzbistum mit, dass Hennes nicht weiter behaupten dürfe, Grund für die Fortdauer seiner Beurlaubung sei "eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahr 2001". Ebenso sei ihm gerichtlich untersagt zu verbreiten, das Erzbistum habe das Angebot gemacht, "falls" er "freiwillig unter Anerkennung seiner Schuld auf seine Ämter verzichte, gebe es für ihn eine Zukunft als Priester". Eine entsprechende einstweilige Verfügung habe am Donnerstag das Landgericht Köln auf Antrag des Erzbistums Köln gegen Hennes erlassen.

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