Gericht schützt vorerst kleinen Teil des Hambacher Waldes

Köln · Das Verwaltungsgericht Köln gewährt einem kleinen Teil des umstrittenen Hambacher Waldes im Rheinischen Tagebaurevier einstweiligen Rechtsschutz und verhindert damit weitere Rodungen. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung darf der Energiekonzern RWE auf 56 Hektar vorerst nicht roden, wohl aber auf den restlichen 173 Hektar. Für diesen größeren Teil gebe es eine bestandskräftige Genehmigung aus dem Jahr 1995, die nicht mehr auf naturschutzrechtliche Belange hin zu überprüfen sei, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Gegen die Entscheidung legte der BUND nach eigenen Angaben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein.

 Ein Richterhammer aus Holz.

Ein Richterhammer aus Holz.

Foto: Friso Gentsch/Archiv
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