Oberlandesgericht München Gericht unterbricht Ferien im NSU-Prozess

München · Eigentlich dauern die Sommerferien im NSU-Prozess bis in die zweite Septemberwoche - sechs Wochen, wie die Schulferien. So lange darf ein Strafprozess laut Gesetz aber nicht unterbrochen werden. Also verhandelt das Gericht diesen Donnerstag und Freitag.

Das Oberlandesgericht München legt diesen Donnerstag und Freitag zwei Verhandlungstage im NSU-Prozess ein und unterbricht damit die Sommerpause in dem Verfahren. Das ist nötig, weil laut Gesetz höchstens vier Wochen Unterbrechung der Verhandlung erlaubt sind. Letzter Prozesstag vor den Ferien war der 1. August. Regulär weiter geht es am 12. September.

Über die Tagesordnungen der beiden Zwischentage hatte das Gericht vor den Ferien nur mitgeteilt, es wolle neue Dokumente verlesen und als Beweismittel einbringen. Das hatte viele Beteiligte überrascht. Außerdem wird voraussichtlich die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer fortsetzen. Die Ankläger haben bereits an den letzten fünf Prozesstagen ihren Schlussvortrag begonnen.

Offen ist, ob die Anklage ihr Plädoyer bis zum Freitag beenden kann oder nach der Sommerpause erneut fortsetzt. Die Anträge mit der Strafforderung für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Terrorhelfer will Bundesanwalt Herbert Diemer erst zum Schluss stellen.

Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, sich aus rechtsextremer und fremdenfeindlicher Gesinnung ihren beiden Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt angeschlossen zu haben. Zschäpe lebte mit den beiden Männern fast 14 Jahre im Untergrund. Nach einem missglückten Banküberfall nahmen sich Mundlos und Böhnhardt das Leben. Zschäpe stellte sich wenige Tage später.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort