Gesetz mit ungewisser Wirkung

BERLIN · In der vergangenen Wahlperiode schreckte die Regierung noch vor einem Gesetz zur Tarifeinheit zurück. Zu groß waren die Bedenken. Nun gibt sich Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach dem Beschluss ihres Gesetzentwurfs im Kabinett selbstbewusst.

Kernfragen zu dem umstrittenen Regelwerk:

Warum soll es das Gesetz geben?

2010 kippte das Bundesarbeitsgericht das über Jahrzehnte gültige Prinzip der Tarifeinheit. Politik und Arbeitgeber wollen nun vermeiden, dass das Beispiel von Lokführern und Piloten, Krankenhausärzten und Fluglotsen Schule macht und weitere Berufsgruppen in Unternehmen auf eigene Faust für höhere Löhne kämpfen.

Was ist der Kern des Gesetzes?

Bei konkurrierenden Gewerkschaften in einem Betrieb soll künftig nur der Tarifvertrag derjenigen Organisation anwendbar sein, die dort die meisten Mitglieder hat. Um Konflikte darüber zu vermeiden, sollen sich die Gewerkschaften abstimmen, so dass ihre Tarifverträge für verschiedene Berufsgruppen gelten. Sie sollen Tarifgemeinschaften bilden, oder die kleinere Gewerkschaft soll den Vertrag der größeren nachzeichnen. Im Konfliktfall aber entscheiden die Arbeitsgerichte. Bestehende Tarifverträge sollen Bestandsschutz bekommen.

Wie soll das funktionieren?

Die Ermittlung der Mehrheitsgewerkschaft soll über einen Notar erfolgen. Die Gewerkschaften sollen die Namen ihrer Mitglieder dabei nicht nennen müssen.

Was ist das Hauptargument der Kritiker?

In den Augen kleinerer Gewerkschaften wird das verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht ausgehebelt. Sie dürften nicht mehr streiken, wenn ihr Tarifvertrag gar nicht mehr angewendet werden darf.

Wäre ein Arbeitskampf wie bei der Bahn künftig ausgeschlossen?

Die Lokführergewerkschaft GDL sieht sich in ihren heutigen Zielen wohl zu Recht bedroht. Denn in den meisten Betrieben innerhalb der Bahn hat sie kaum die Mehrheit und könnte künftig kaum in Anspruch nehmen, einen eigenen Tarifvertrag mit anderen Regelungen für die bei ihr organisierten Zugbegleiter abzuschließen. Außerdem fürchten Kritiker, Arbeitgeber wie die Bahn könnten die Betriebe so zuschneiden, dass missliebige Spartengewerkschaften immer nur die Minderheit hätten.

Wo sind die Grenzen des Gesetzes?

Selbst wenn das Gesetz nach zu erwartenden monatelangen parlamentarischen Beratungen im Sommer 2015 in Kraft tritt, ist es fraglich, ob es mehr Betriebsfrieden und eine generelle Abwendung von Streiks von Spartengewerkschaften bringt. Arbeitsrechtler fürchten, dass betroffene Gewerkschaften mit verstärkter Mitgliederwerbung um ihre Existenz kämpfen werden. Die Vereinigung Cockpit dürfte etwa für die Piloten weiter streiken können, sofern der Arbeitskampf darauf beschränkt wird.

Warum spaltet der Gesetzentwurf den DGB?

Von den acht DGB-Gewerkschaften sind drei dagegen: die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die Lehrergewerkschaft GEW und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG). Sie sind in manchen Betrieben so schwach, dass sie womöglich künftig dort keine Tarifpolitik mehr machen könnten. DGB-Chef Reiner Hoffmann dagegen steht ausdrücklich hinter dem Gesetzentwurf. dpa

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