Erhöhung des Rundfunkbeitrags Glaubenskrieg um ARD und ZDF

Düsseldorf · Sachsen-Anhalt hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags gestoppt. Jetzt klagen die Sender vor dem Bundesverfassungsgericht. Es geht um Geld – und die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen.

 Es gibt Diskussionen um den Rundfunkbeitrag.

Es gibt Diskussionen um den Rundfunkbeitrag.

Foto: picture alliance / Peter Kneffel/dpa/Peter Kneffel

WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn hat einen Begriff geprägt, der „Wort des Jahres“ hätte werden können. Den Rundfunkbeitrag, der seit 2013 von allen Haushalten erhoben wird, bezeichnete er damals als „Demokratieabgabe“ und löste damit eine kontroverse Diskussion aus. Auch in diesem Jahr beteiligt sich der bekannte Wahlmoderator und Chef der WDR-Programmdirektion für Information, Fiktion und Unterhaltung an der Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro, die an der ablehnenden Haltung des Landes Sachsen-Anhalt erst einmal gescheitert ist. „Wir haben einen Programmauftrag, den uns die Länder erteilt haben“, verteidigt der Journalist den Anstieg der Zwangsabgabe. „Daraus ergibt sich, dass wir eine bestimmte Finanzierung benötigen, um diesen Auftrag erfüllen zu können. Das Land Sachsen-Anhalt will diese Rechnung offenbar jetzt nicht mehr bezahlen, obwohl es dem Programmauftrag in vielen Staatsverträgen zugestimmt hat“, meint Schönenborn.