Kommentar zum Kölner Förderschüler Gleichgültigkeit

Meinung · Dass der junge Erwachsene, der als Kind auf die Sonderschule geschickt wurde, weil er als geistig behindert galt, das Land und damit all jene Pädagogen verklagt, die ihm das angetan haben, ist nur folgerichtig. Von einem Einzelschicksal zu sprechen, würde zu kurz greifen.

Was ist eigentlich an unseren Schulen los, dass solche Fälle überhaupt möglich sind? Ein kleiner Junge, der aus Serbien kommt und kaum Deutsch spricht, wird am Anfang seiner Schulkarriere getestet und anschließend auf die Sonderschule geschickt, weil er als geistig behindert gilt. Dieses offenbar falsche Gutachten bestimmt für zwölf Jahre seine schulische Laufbahn. Obwohl er sich gegen seine Einstufung wehrt, fühlt sich niemand bemüßigt, ihm zu helfen.

Dass dieser Junge als junger Erwachsener das Land und damit all jene Pädagogen verklagt, die ihm das angetan haben, ist nur folgerichtig. Seine Hartnäckigkeit und sein Einsatz gegen diese Ungerechtigkeit fordern Respekt. Die trostlose Konsequenz, mit der hier Schule und Lehrer handelten, zeugt von einer grenzenlosen Gleichgültigkeit gegenüber dem betroffenen Kind. Das ist der eigentliche Skandal.

Man kann diesen Fall für ein bedauernswertes Einzelschicksal halten. Aber das greift zu kurz. Das Urteil verweist auf den eigentlichen Sinn von Inklusion, bevor sie den Bildungspolitikern in die Hände fiel. Der Junge wäre vermutlich leichter aus seiner schlimmen Situation herausgekommen, wenn er eine ganz normale Schule besucht hätte.

In der Schule passieren Fehler. Das lässt sich nicht vermeiden. Aber es ist weder nötig noch wünschenswert, dass erst Gerichte eingeschaltet werden müssen, um Kindern zu helfen. Die Lehrer selbst sind gefordert, denn es geht um einen Kernbestandteil ihrer Arbeit. Kinder brauchen Zuwendung und Aufmerksamkeit. Schon das wirkt manchmal Wunder.

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