Kommentar zum Kölner Förderschüler Gleichgültigkeit

Meinung · Dass der junge Erwachsene, der als Kind auf die Sonderschule geschickt wurde, weil er als geistig behindert galt, das Land und damit all jene Pädagogen verklagt, die ihm das angetan haben, ist nur folgerichtig. Von einem Einzelschicksal zu sprechen, würde zu kurz greifen.

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