Letzte Sitzung des Bundesrats "Gute-Kita-Gesetz" auf der Kippe - Aufregung um Digitalpakt

Berlin · Der Bundesrat entscheidet über große Gesetzespakete der Koalition. Bei einem Projekt stellen sich die Länder quer. Und hinter ein anderes Prestige-Vorhaben setzen sie ein großes Fragezeichen.

 Die geplante Finanzhilfe des Bundes für mehr Qualität und weniger Gebühren in den Kitas soll nur bis 2022 an die Länder fließen.

Die geplante Finanzhilfe des Bundes für mehr Qualität und weniger Gebühren in den Kitas soll nur bis 2022 an die Länder fließen.

Foto: Jens Büttner

Unmittelbar vor der letzten Sitzung des Bundesrats in diesem Jahr steht ein Zustandekommen des "Gute-Kita-Gesetzes" zum 1. Januar 2019 auf der Kippe.

Ob Schleswig-Holstein am Freitag mit einem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz Erfolg haben wird, war zunächst offen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Länderkreisen erfuhr.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) begründete den Antrag damit, dass die geplante Finanzhilfe des Bundes für mehr Qualität und weniger Gebühren in den Kitas nur bis 2022 an die Länder fließen soll. "Die Länder erwarten, dass der Bund die Finanzierung dauerhaft sichert", sagte Günther dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Vom Bund sollen bis 2022 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen, los geht es mit 500 Millionen 2019.

Über den Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will die Koalition an diesem Freitag zunächst im Bundestag entscheiden. Im Schnellverfahren soll der zu diesem Zeitpunkt bereits tagende Bundesrat über den Beschluss informiert werden. Dieser wird in den Bundesrat gemailt und zusätzlich gefaxt, umgedruckt und in der laufenden Sitzung verteilt, hieß es von der Länderkammer. Auch dort soll dann darüber entschieden werden, so dass das Gesetz noch wie geplant Anfang 2019 in Kraft treten könnte. Wenn aber der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen wird, dann kann diese Frist nicht mehr erreicht werden.

Um erfolgreich zu sein, braucht der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen, die die Länder insgesamt im Bundesrat haben.

Zunächst dürfte aber die von Bundesregierung und Bundestag geplante Grundgesetzänderung für Aufregung in der Länderkammer sorgen. Die soll die Bundeshilfen für die Digitalisierung der Schulen ermöglichen. Dass die Länder hierzu den Vermittlungsausschuss anrufen, gilt als sicher. Denn alle 16 Länder wehren sich dagegen, dass laut geplanter Grundgesetzänderung für alle späteren Bundeshilfen für die Länder diese jeweils die Hälfte der Summe gegenfinanzieren sollen. Zudem stemmen sich Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen grundsätzlich gegen eine Beschneidung ihrer Kompetenzen in der Schulpolitik - sie lehnen die Grundgesetzänderung insgesamt ab.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte: "Bildungspolitik ist Urkompetenz der Länder." Der Bundesrat sei keine untergeordnete Instanz des Bundestages, sondern ein gleichberechtigtes Organ der Gesetzgebung.

FDP-Fraktions- und Parteichef Christian Lindner sagte, eine Ablehnung bundesweite Qualitätsvorgaben und des Einsatzes des Bundes für die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens sei für FDP und Grüne der "Casus Belli" (Kriegsfall). Beide hatten sich im Bundestag erfolgreich für die Aufnahmen entsprechender Passagen in die geplante Grundgesetzänderung eingesetzt.

Es ist die erste Anrufung des Vermittlungsausschusses in dieser Wahlperiode. Er würde sich voraussichtlich in der Woche vom 14. Januar konstituieren, hieß es in Länderkreisen. Für die geplante Digitalisierung der Schulen liegt der Entwurf für eine Bund-Länder-Vereinbarung vor. Da dieser Digitalpakt aber ursprünglich über die Grundgesetzänderung realisiert werden sollte, wurde die Paraphierung der Vereinbarung verschoben. Somit können die entsprechenden Bundesmittel - fünf Milliarden Euro sind geplant - nicht wie vorgesehen ab Anfang 2019 über die Länder an die Schulen fließen.

Zu Beginn seiner Sitzung will der Bundesrat des Völkermords der Nationalsozialisten an den Sinti und Roma gedenken. Danach wird über die geplante Grundgesetzänderung debattiert. Erwartet werden hierzu Reden unter anderem von rund zehn Ministerpräsidenten. Die Debatte und Entscheidung über das "Gute-Kita-Gesetz" soll im Anschluss folgen. Dann behandelt die Länderkammer zahlreiche weitere Gesetzesbeschlüsse des Bundestags, Länderinitiativen und Gesetzentwürfe der Bundesregierung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort