Interview mit Bundesarbeitsminister Heil nennt Rente „ein Kernversprechen des Sozialstaats“

Bonn · Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht sich in der Debatte um das Bleiberecht von integrierten Flüchtlingen für eine Stichtagsregelung aus, ruft die Pflegebranche zu einem Tarifvertrag auf und erläutert die Rentenpläne der großen Koalition.

 Die Themen Rente und Pflege betreffen vor allem Ältere, treiben aber auch junge Menschen um.

Die Themen Rente und Pflege betreffen vor allem Ältere, treiben aber auch junge Menschen um.

Foto: picture alliance/dpa

Nach der Einigung auf einen Sozialpakt mit der Union erläutert Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unter anderem Fragen zur Finanzierung der Rentenpläne. Mit Heil sprachen Kristina Dunz und Eva Quadbeck.

Der ausgewiesene Rentenexperte Axel Börsch-Supan sagt, dass die von der SPD angestrebte Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent allein im Jahr 2040 zusätzlich 50 Milliarden Euro kosten würde. Woher wollen Sie das Geld nehmen?

Hubertus Heil: Wir haben jetzt erst einmal eine solide Rechnung im Gesetz, wie wir das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent halten. Zudem gibt es Leistungsverbesserungen für Mütter, Geringverdiener und Erwerbsminderungsrentner. Wie wir das Ziel erreichen, das Rentenniveau langfristig bei 48 Prozent zu sichern, das werden wir klären Die Rentenkommission wird dazu Anfang 2020 Vorschläge machen. Danach entscheiden wir.

Macht es Sinn, ein politisches Ziel in den Raum zu setzen, das irrsinnig viel Geld kostet, und die Leute dann aber fast zwei Jahre auf Finanzierungsvorschläge warten zu lassen?

Heil: Ich finde es richtig, dass wir uns dieses Ziel setzen. Es gilt, ein Kernversprechen des Sozialstaats zu erneuern – und zwar für alle Generationen. Das Versprechen besteht darin, dass man nach einem Leben voller Arbeit eine ordentliche Altersabsicherung hat. Zur Einlösung dieses Versprechens geht es nicht nur ums Rentensystem, sondern um den Arbeitsmarkt. Die entscheidende Frage ist, wie viele Menschen in den 20er und 30er Jahren in Beschäftigung sein werden. Je mehr wir zudem für Tarifbindung und gute Löhne sorgen können, desto größer ist die Chance, dass wir den Generationenvertrag verlässlich verlängern können. Ich bin dafür, dass wir noch in dieser Legislaturperiode entscheiden und das Rentenniveau per Gesetz bis 2040 absichern. Es wäre verantwortungslos, einfach zuzuschauen, wie das Rentenniveau ins Bodenlose stürzt.

Man wird den Bürgern über die langfristige Finanzierung der Rente reinen Wein einschenken müssen. Das Geld fällt nicht vom Himmel und aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der Arbeitskräfte eher abnehmen.

Heil: Die Betrachtung ist zu simpel. Beim Arbeitsmarkt haben wir mehr Stellschrauben als nur die Bevölkerungsentwicklung: Ausbildung, Beschäftigungsfähigkeit, Weiterbildung, Erwerbsvolumen, Erwerbsbeteiligung von Frauen, Fachkräftezuwanderung, tatsächliche Lebensarbeitszeit. Diese Stellschrauben sind entscheidend dafür, wie breit die Basis für die Einzahlungen in die Rentenkasse ist. Dann stellt sich auch noch die Frage, wie breit die Bemessungsgrundlage ist. Wir werden im kommenden Jahr die Selbstständigen in den Schutz der Alterssicherung einbeziehen.

Wollen Sie auch die Beamten einbeziehen, um die Bemessungsgrundlage der Rentenversicherung zu erweitern?

Heil: Das wird – wenn überhaupt – erst sehr langfristig möglich sein.

Beim Fachkräftezuwanderungsgesetz geht es um die Frage, ob für gut integrierte Flüchtlinge mit Job ein Spurwechsel hin zum Arbeitsmigranten möglich sein soll – wird der kommen?

Heil: Das Fachkräftezuwanderungsgesetz brauchen wir dringend. Es gibt Hinweise, dass der bereits in einigen Branchen und einigen Regionen herrschende Fachkräftemangel negative Wirkung auf das Wirtschaftswachstum hat. Zuerst müssen wir dafür sorgen, die Fachkräftesicherung mit den Menschen zu schaffen, die wir im Lande haben. Dann brauchen wir pragmatische Lösungen für Fachkräftezuwanderung. Welcher Begriff das dann beschreibt, ist mir nicht so wichtig.

Wie viele Menschen könnten durch das Fachkräftezuwanderungsgesetz pro Jahr kommen?

Heil: Das wird sich dynamisch entwickeln – je nachdem, wer und was auf dem Arbeitsmarkt gebraucht wird. In einigen Branchen ist es heute schon richtig klamm – in der Pflege, IT, Handwerk. Ich bin dagegen, Kontingente festzulegen. Der wesentliche Fortschritt wird sein, die bisher sehr unübersichtlichen Regeln zu bündeln und die Konzentration nicht mehr nur auf die wenigen, sehr gut verdienenden Top-Akademiker zu richten, sondern auf beruflich Qualifizierte. Es geht um eine unbürokratische Zuwanderung von Fachkräften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und um die Anerkennung ihrer Qualifikation. Es geht nicht um Zuwanderung in das deutsche Sozialsystem.

Wie wird der Kriterienkatalog aussehen?

Heil: Man muss die deutsche Sprache können und Kompetenzen mitbringen, die hier gebraucht werden. Wir werden viel dafür tun müssen, damit wir die richtigen Fachkräfte in ausreichender Zahl bekommen. Wir wollen beispielsweise keine Pflegekräfte aus Ländern abwerben, die selbst ein Pflegeproblem haben.

Woher könnten die Pflegekräfte dann kommen?

Heil: Zum Beispiel aus dem Kosovo. Jede Branche mit Fachkräftemangel muss sich zusätzlich überlegen, was einen attraktiven Arbeitgeber ausmacht – zum Beispiel eine gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen.

Welche Schwächen sehen Sie da in Deutschland?

Heil: Beispiel Altenpflege. Nur 20 Prozent der Altenpfleger sind tarifgebunden. Wo es eine Tarifbindung gibt, sind Einkommen und Arbeitsbedingungen besser. Mein Aufruf lautet: Die unterschiedlichen Arbeitgeber – private, freie Wohlfahrtspflege, kirchlich gebundene – müssen endlich zu einem repräsentativen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften kommen. In diesem Fall mit Verdi. Den Tarifvertrag kann ich dann als Arbeitsminister für allgemeinverbindlich erklären. Das wäre ein konkreter Fortschritt, um den Beruf attraktiver zu machen. Wir werden junge Leute nur für diesen Beruf gewinnen, wenn er besser bezahlt wird. Da bin ich übrigens mit Gesundheitsminister Spahn einer Meinung.

Was kann der fest angestellte Durchschnitts-Arbeitnehmer von Ihrem Weiterbildungsgesetz erwarten?

Heil: Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die im technologischen Strukturwandel stecken, können zur Sicherung von Arbeitsplätzen mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit rechnen – wenn Unternehmen selbst in Weiterbildung investieren. Es können Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Zeit während der Qualifizierung mit einer anteiligen Lohnfortzahlung gefördert werden. Die Summen werden nach Betriebsgrößen gestaffelt: Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sollen voll unterstützt werden. Bei Unternehmen mit mindestens zehn und weniger als 250 Beschäftigen soll sich der Arbeitgeber zu 50 Prozent beteiligen. Große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sollen einen Eigenanteil von 75 Prozent leisten. Ich habe mit dem Gesetz insbesondere Arbeitnehmer im Blick, für die der digitale Wandel auch bei guter Qualifikation eine große Herausforderung ist. Daher sollen die Betriebe unabhängig von ihrer Größe von einer Kostenbeteiligung freigestellt werden, wenn es um eine Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahre und um schwerbehinderte Arbeitnehmer geht.

Wie viel Geld steht für Ihre Weiterbildungspläne jährlich zur Verfügung?

Heil: Das Programm ist nicht gedeckelt. Deutschland ist für die Digitalisierung noch nicht gut genug gerüstet. Mit diesem Gesetz gehen wir einen ersten Schritt, um von der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung zu kommen. Es wird auch einen Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung geben. Jeder Beschäftigte hat also das Recht, sich individuell über Weiterbildung beraten zu lassen. Ich will die Bundesagentur für Arbeit zu einer Agentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickeln.

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