Beruf auf dem Prüfstand Heilpraktiker sollen besser überwacht werden

Berlin/Düsseldorf. · Das Bundesgesundheitsministerium will Patienten vor unsachgemäßen Behandlungen schützen. Das könnte zur Folge haben, dass der Beruf des Heilpraktiker abgeschafft wird.

 Einige Menschen mit gesundheitlichen Problemen schwören auf Behandlungen bei Heilpraktikern, andere halten sie für Humbug:  Blick in einen Schrank mit homöopathischen Präparaten in der Praxis einer Heilpraktikerin

Einige Menschen mit gesundheitlichen Problemen schwören auf Behandlungen bei Heilpraktikern, andere halten sie für Humbug:  Blick in einen Schrank mit homöopathischen Präparaten in der Praxis einer Heilpraktikerin

Foto: picture alliance/dpa/Frank Rumpenhorst

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will Patienten vor unsachgemäßen Heilpraktiker-Behandlungen schützen und bereitet ein Rechtsgutachten über mögliche Gesetzesänderungen vor. „Das BMG plant aktuell, ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht als Grundlage möglicher Handlungsoptionen in Auftrag zu geben“, sagte ein Sprecher auf Anfrage und bestätigte damit Berichte des ARD-Magazins „Panorama“ und des Onlinemagazins „Med-Watch“.

Eine Option, die in dem Gutachten juristisch bewertet werden soll, ist eine mögliche Abschaffung des Heilpraktiker-Berufes. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte unserer Redaktion: „Das Heilpraktikergesetz ist Bundesrecht und stammt aus dem Jahr 1939. Es entspricht nicht den Anforderungen an eine Tätigkeit mit umfassenden heilkundlichen Befugnissen und direktem Patientenzugang.“ Insofern sei es richtig, dass das Bundesgesundheitsministerium dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben habe.

Nach der Rechtslage müssen Heilpraktiker keine einheitlich geregelte Ausbildung absolvieren. Der Nutzen vieler heilpraktischer Techniken ist umstritten. Allerdings wenden sich nach Angaben des BMG auch viele Menschen aktiv an das Ministerium, die auf Heilpraktiker vertrauen und sich für den Berufsstand einsetzen wollen. Die NRW-Landesregierung erarbeitet Eckpunkte für ein Landesheilpraktikergesetz. „Ziel ist es, insbesondere das Verfahren der Kenntnisüberprüfung für Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter stärker zu vereinheitlichen“, so Laumann. Ein zentrales Register soll künftig die Überwachung der Tätigkeiten von Heilpraktikern verbessern.

Gutachten soll mögliche Weiterentwicklungen des Berufs Heilpraktiker aufzeigen

Ursula Hilpert-Mühlig, Präsidentin des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker, sagte unserer Redaktion: „Ich sehe es als legitim an, ein solches Rechtsgutachten in Auftrag zu geben.“ Schon das Alter des Heilpraktikergesetzes lege den Bedarf an Klärung der Rechtslage nahe. Das Gutachten werde sich mit möglichen Weiterentwicklungen des Berufsstandes befassen. „Man sollte in den Auftrag für das Gutachten deshalb keine einseitige Bedrohung für die Profession des Heilpraktikers hineininterpretieren“, so die Heilpraktiker-Präsidentin. Und sie betont: „Die Prämie für die Berufshaftplicht für Heilpraktiker liegt bei rund 150 Euro im Jahr. Dieser niedrige Betrag zeigt, dass es keine sehr großen und auch nicht sehr viele Schadensfälle bei der Ausübung des Berufes gibt.“

Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern schon seit März 2018 aufgrund neuer Leitlinien erfolge. „Das BMG hat allerdings wahrgenommen, dass diese Maßnahmen teilweise als nicht ausreichend angesehen werden“, so der Sprecher. Nach früheren Angaben der Bundesregierung haben im Jahr 2016 bundesweit etwa 43.000 Menschen in der Heilkunde gearbeitet.

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