Kommentar zum Anitsemitismus-Bericht Historische Pflicht
Meinung | Berlin · Immer wieder gibt es Meldungen über Beschimpfungen, Bespuckungen und Gewalt gegen Juden. Beim Thema Haltung zum Antisemitismus kann es in Deutschland nicht genug Klarheit geben, kommentiert Eva Quadbeck.
Im Durchschnitt kommt es in Deutschland zu vier antisemitisch motivierten Straftaten pro Tag. Die Angriffe gegen Juden unterhalb der Strafbarkeitsschwelle liegen noch viel höher. Von den mehr als 30 Regierungsbeauftragten, die sich die Koalition leistet, gehört der Antisemitismusbeauftragte zu den besonders wichtigen. Mit der Schaffung des Amtes hat die Bundesregierung sichtbar gemacht, dass sie Antisemitismus als gesellschaftliches Problem in Deutschland erkennt und dagegen vorgehen will. Das ist der richtige Weg – unaufgeregt, aber konsequent, mit einem wachsenden Netzwerk, wie es der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein umsetzt.
Löblich ist, dass auch die Bundesländer mitziehen und das sonst übliche Kompetenzgerangel mit dem Bund diesmal einfach bleiben lassen. Fast alle Länder haben einen eigenen Antisemitismusbeauftragten bereits eingesetzt oder werden es in Kürze tun. Die Anlaufstellen für antisemitische Vorfälle finden bundesweit Verbreitung. Nur wenn Stoppschilder gegen Alltagsdiskriminierungen aufgestellt werden, kann man den in der Gesellschaft vorhandenen Antisemitismus bekämpfen und Vorbeugung betreiben.
Es spricht viel dafür, nicht bei jedem Thema gleich die historische Keule auszupacken. Beim Thema Haltung zum Antisemitismus kann es in Deutschland aber gar nicht genug Klarheit geben. Für eine aufgeklärte freiheitliche Demokratie ist es selbstverständlich, dass sie Diskriminierungen verbietet und ächtet. Im Fall von Antisemitismus kommt in Deutschland die historische Schuld und die daraus folgende Verpflichtung hinzu, dass wir Antisemitismus nicht zulassen dürfen – auch nicht unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Darauf haben die in Deutschland lebenden Juden einen Anspruch.