Unterricht bis zu den Sommerferien Grundschüler in NRW sollen ab dem 15. Juni wieder in die Schule

Düsseldorf · Jetzt geht doch alles schneller als gedacht: Noch vor den Sommerferien sollen alle Grundschüler in NRW täglich in ihre Schulen kommen. Das kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag an.

Grundschüler in NRW sollen ab dem 15. Juni wieder in die Schule.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Alle Kinder im Grundschulalter sollen in Nordrhein-Westfalen ab dem 15. Juni wieder täglich zur Schule gehen. Das kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag in Düsseldorf an. Bis zu den Sommerferien sollen die rund 600.000 Grundschüler an allen Wochentagen die Schule besuchen. „Wenn es um die Bildung geht, zählt jeder Tag“, sagte Gebauer.

Fast zehn Wochen lang sei der Unterricht wegen der Corona-Pandemie eingestellt oder deutlich eingeschränkt gewesen. Die derzeitige Entwicklung des Infektionsgeschehens ermögliche den Weg zu einem verantwortungsvollen Regelbetrieb an den Grundschulen.

Selbst wenn es ab dem 15. Juni nur noch zwei Wochen bis zu den Sommerferien seien, so erhöhe sich damit dennoch deutlich die Zahl der Tage, an denen die Schüler die Schule besuchen könnten, so Gebauer. Damit könnten die Kinder das Schuljahr mit einem „positiven Schulerlebnis“ abschließen.

Es könne wieder im normalen Klassenverband unterrichtet werden. Die Anfangs- und Pausenzeiten sollen an den Schulen für alle Klassen gestaffelt werden. Für die Anwesenheit der Schüler gibt es laut Gebauer eine Dokumentationspflicht. Auch der Offene Ganztag werde unter diesen Voraussetzungen wieder aufgenommen. Die Notbetreuung an den Grundschulen ende damit, so Gebauer.

Für die 2,5 Millionen Schüler in NRW war nach längerer Corona-Zwangspause vor einigen Wochen wieder nach und nach tageweise der Präsenzunterricht aufgenommen worden. Um in größerem Umfang Unterricht in den Klassenräumen anbieten zu können, braucht es entsprechend viel Personal. Vor einigen Tagen hatte Gebauer daher bereits angekündigt, dass ältere oder vorerkrankte Lehrer nicht mehr grundsätzlich vom Unterricht in den Klassenräumen ausgenommen werden sollen. Den Kurswechsel hatte sie mit neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) begründet, die keine grundsätzlichen Einsatzbeschränkungen für bestimmte Altersgruppen oder Vorerkrankungen vorsehen.

Kritik daran war unter anderem vom Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte gekommen: Die Gruppe der Lehrer nehme ein „Schutzprivileg“ in Anspruch, das es in anderen Berufen nicht gebe. Das Schulministerium wies darauf hin, dass die neue Regelung zum Lehrkräfte-Einsatz ab dem 3. Juni gilt.

In einer E-Mail an die Schulen schrieb das Ministerium am Freitag: „Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.“ Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben „oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben“ entfalle die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres. In Zweifelsfällen könne die Schule von den Eltern ein Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

(dpa)