IS-Terrorist soll drei Gefangene in Syrien getötet haben

Karlsruhe/Düsseldorf · In einem Terrorprozess vor zwei Jahren sicherte sich der Dinslakener Nils D. als Kronzeuge einen erheblichen Strafrabatt. Jetzt sind neue Vorwürfe laut geworden: Er soll als IS-Terrorist 2014 drei Gefangene zu Tode gefoltert haben. Der Bundesanwalt ermittelt.

Gegen den bereits als islamistischen Terroristen verurteilten Nils D. aus Dinslaken in Nordrhein-Westfalen werden neue schwere Vorwürfe laut. Der Mann soll in Syrien Gefangene der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) misshandelt und getötet haben. Wie ein Sprecher der Generalbundesanwaltschaft am Samstag sagte, wird gegen den 27-Jährigen wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen, Mord und Mitgliedschaft in einer terroristschen Vereinigung ermittelt. Ein Haftbefehl sei bereits beantragt worden. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann nach Informationen des Nachrichtenmagazins vor, als Mitglied des sogenannten Sturmtrupps des IS im Gefängnis der nordsyrischen Stadt Manbidsch mit anderen Männern drei IS-Gefangene im zweiten Halbjahr 2014 gefoltert zu haben, bis sie starben. Den Ermittlungen liegen laut "Spiegel" Angaben eines syrischen Zeugen zugrunde. Der Anwalt des Beschuldigten teilte dem "Spiegel" mit, sein Mandant bestreite die Vorwürfe.

Nils D. war nach früheren Berichten 2013 nach Syrien ausgereist und hatte nach seiner Rückkehr Ende 2014 mit den deutschen Behörden kooperiert. Er war wegen seiner IS-Mitgliedschaft im März 2016 bereits vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Als Kronzeuge hatte er sich einen erheblichen Strafrabatt gesichert. Nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft hat D. zwölf Komplizen belastet.

Der vorbestrafte Arbeitslose aus Dinslaken habe in einer Spezialeinheit des IS, dem sogenannten Sturmtrupp, reihenweise Menschen verhaftet und in Folter-Gefängnisse gebracht, sagte vor zwei Jahren die Vorsitzende Richterin nach der Urteilsverkündung in Düsseldorf. Dazu sei er mit einer Kalaschnikow, einer Pistole und Handgranaten bewaffnet gewesen. Zeitweise habe er auch einen Sprengstoffgürtel getragen. Das Gericht hatte die Schilderungen des Konvertiten als wahr gewertet: "Nach dem Freitagsgebet wurde geköpft." Auch Erschießungen und Kreuzigungen seien an der Tagesordnung gewesen. Nils D. gehörte einer Gruppe von Salafisten an, die sich aus Dinslaken-Lohberg nach Syrien abgesetzt hatte.

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