Soziales Jede dritte Hartz-IV-Sanktion zu Unrecht verhängt

Berlin · Berlin (dpa) - Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegt oder klagt, erhält Recht.

 Im Jahr 2015 wurde rund 18 600 Widersprüchen gegen Hartz-IV-Sanktionen in rund 51 000 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben.

Im Jahr 2015 wurde rund 18 600 Widersprüchen gegen Hartz-IV-Sanktionen in rund 51 000 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben.

Foto: Patrick Seeger/Illustration

Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegt oder klagt, erhält Recht.

Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. Demnach wurde im vergangenen Jahr rund 18 600 Widersprüchen in rund 51 000 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben. Bei den 5867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2325 Fällen erfolgreich.

Linken-Chefin Katja Kipping sieht diese Zahlen als Bestätigung für die Forderung ihrer Partei, Sanktionen und Leistungsversagung für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Die Zahlen zeigten, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig sei, sagte sie.

Die Behörden haben auch die Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen Leistungen zu versagen. Dies geschieht dann, wenn die Betroffenen nicht ausreichend dabei mitwirken, ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Gegen solche Fälle von Leistungsversagung gab es dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr rund 14 000 Widersprüche und knapp 1200 Klagen. Bei den Widersprüchen gegen Leistungsversagung war knapp die Hälfte erfolgreich; bei den Klagen etwa ein Drittel.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort