Gegen "Herausmodernisieren" Justizministerin Barley für schärfere Mietpreisbremse

Berlin · "Herausmodernisieren" und das Umlegen von Modernisierungskosten auf Mieter sollen schwieriger werden - Justizministerin Barley will die Mietpreisbremse effektiver machen. Denn die zeigt bisher fast keine Wirkung.

 Der Wohnraummangel gilt in gefragten Gegenden als Hauptgrund für Preissteigerungen.

Der Wohnraummangel gilt in gefragten Gegenden als Hauptgrund für Preissteigerungen.

Foto: Arno Burgi

Mieter sollen sich in Zukunft leichter gegen überhöhte Mieten zur Wehr setzen können. Einen Entwurf der geplanten Verschärfung der Mietpreisbremse legte Justizministerin Katarina Barley (SPD) in Berlin vor.

Unter anderem sollen Vermieter künftig in vielen Fällen die Vormiete offenlegen müssen, damit ersichtlich wird, ob sie von den neuen Mietern einen zu großen Aufschlag verlangen. Zudem sollen die Hausbesitzer einen geringeren Anteil von Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen dürfen - nämlich acht Prozent statt wie bisher elf. Zudem ist eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierungen vorgesehen.

Barleys Pläne entsprechen weitgehend dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, müssen aber noch zwischen den Ministerien abgestimmt werden. In Kraft treten soll die Verschärfung möglichst zum 1. Januar 2019.

Die Mietpreisbremse hatte die große Koalition in der vergangenen Legislaturperiode eingeführt. Sie soll unter anderem verhindern, dass Mieten in Regionen mit Wohnungsmangel bei Neuvermietungen mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings erwies sie sich als wenig wirksam. Die SPD forderte schon vor der Bundestagswahl eine Verschärfung, konnte sich damit aber nicht gegen die Union durchsetzen.

Auch in Bayern gibt es Bewegung bei dem Thema. Die bayerische Staatsregierung fordert in einem Bundesratsantrag von der Bundesregierung, die Vorgaben für qualifizierte Mietspiegel in einem neuen Gesetz genau festzulegen. Landesjustizminister Winfried Bausback (CSU) warf Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vor, das vernachlässigt zu haben: "Wenn sie es mit mehr Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter wirklich ernst nehmen würde, dann würde sie auch das Thema "bessere Mietspiegel" anpacken", sagte Bausback der Deutschen Presse-Agentur.

Die weitgehend wirkungslose Mietpreisbremse schreibt vor, dass Mieterhöhungen die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent überschreiten dürfen. Doch vielerorts ist unklar, wie hoch diese ortsübliche Vergleichsmiete eigentlich ist. Viele Kommunen haben gar keinen, andere nur einen so genannten einfachen Mietspiegel, der aber vielfach von Vermietern nicht anerkannt wird.

Sogenannte qualifizierte Mietspiegel sollen wissenschaftlichen Anforderungen genügen und müssen von Kommunen, Mieterbund und Vermietern gleichermaßen akzeptiert werden. Doch auch das funktioniert nicht immer: "Wir beobachten in letzter Zeit, dass in gerichtlichen Verfahren häufig auch sogenannte qualifizierte Mietspiegel und ihr Zustandekommen in Frage gestellt werden", sagte Bausback.

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