Ans Bett gefesselt Karlsruhe überprüft Fixierung von Psychiatrie-Patienten

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht prüft die Verantwortlichkeiten bei der Fixierung von Patienten in der Psychiatrie. Der Zweite Senat verhandelte am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden von Betroffenen aus Bayern und Baden-Württemberg.

 Ein Richter beim Bundesverfassungsgericht während der Verkündigung eines Urteils.

Ein Richter beim Bundesverfassungsgericht während der Verkündigung eines Urteils.

Foto: Uli Deck

Die staatliche Freiheitsentziehung sei nur in besonderen Fällen verfassungsrechtlich gerechtfertigt, sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, zu Beginn der Verhandlung (2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16).

Die Betroffenen, die während ihrer Behandlung am Bett fixiert worden waren, sehen in den Maßnahmen eine Verletzung ihres Grundrechts auf Freiheit der Person aus den Artikeln 2 und 104 des Grundgesetzes. Ihrer Auffassung nach brauchen derartige freiheitsentziehende Maßnahmen die Zustimmung eines Richters.

Mehrere Experten aus der medizinischen Praxis betonten, dass es sich in vielen Fällen um Notsituationen handele, in denen Patienten sich oder andere gefährdeten. Es werde immer zuerst eine Deeskalation versucht. Die Professoren wiesen auf Probleme hin, in solchen Situationen schnell die Entscheidung eines Richters zu bekommen.

Der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha (Grüne) verwies auf die grundlegende Entscheidung eines Richters zur Unterbringung in einer Psychiatrie. Damit seien einzelne Sicherungsmaßnahmen keine Freiheitsentziehung mehr.

Bis zu einer Entscheidung vergehen beim Bundesverfassungsgericht nach einer mündlichen Verhandlung in der Regel mehrere Monate.

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