Entscheidung der Bischofskonferenz Bis zu 50.000 Euro für Missbrauchsopfer der katholischen Kirche
Fulda · Die Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz ebnet den Weg für „Anerkennungsleistungen“, die an Missbrauchsopfer der katholischen Kirche gezahlt werden sollen. Über Details soll ein Expertengremium entscheiden
Ab dem 1. Januar 2021 wird es im Bereich der katholischen Kirche einheitliche Zahlungen für Opfer des sexuellen Missbrauchs geben. Das beschlossen Deutschlands katholische Bischöfe bei ihrer am Donnerstag in Fulda zu Ende gegangenen Herbstvollversammlung. „Wir haben das Verfahren zur Anerkennung des Leids weiterentwickelt“, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Limburgs Bischof Georg Bätzing. „Wirklich alle Betroffenen sollen Zugang haben zu einer einheitlichen, unabhängig gesteuerten und transparenten Lösung in diesem Bereich.“
Dabei werde man sich künftig an den Gerichtsentscheidungen zu Schmerzensgeldern orientieren und dabei „den Referenzpunkt im oberen Bereich ansetzen“. Konkret seien Zahlungen von bis zu 50.000 Euro möglich. Die genaue Höhe der Zahlungen soll von einem unabhängig besetzten Expertengremium aus Medizinern, Pädagogen, Juristen und Psychologen, die nicht bei der Kirche beschäftigt sind, für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden.
Wie Bätzing sagte, sollen auch die Ordensgemeinschaften in das neue Verfahren einbezogen werden. „Dazu gehört auch, dass es eine solidarische Komponente für Situationen geben muss, wo Ordensgemeinschaften erloschen sind oder wo der Orden nicht in der Lage ist, Entschädigungsleistungen finanziell zu tragen.“
Begrifflich bleibt die Bischofskonferenz indes weiter bei „Anerkennungsleistungen“. Den Begriff „Entschädigungsleistungen“ nimmt man hingegen nicht in den Mund. Für Entschädigungen sei im deutschen Recht eine Beweispflicht nötig, die viele Opfer nicht leisten könnten, sagte Bätzing. Vor Journalisten machte Bätzing zudem deutlich, dass er es unterstütze, wenn in Aufarbeitungsprozessen in den Bistümern konkret auch Namen von Verantwortlichen genannt werden. „Das ist ein reinigender Prozess, er kommt vor allem den Betroffenen zu Gute.“
Im Frühjahr war ein vom Erzbistum Köln in Auftrag gegebenes Gutachten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese überraschend zurückgezogen worden. Es belastet nach Informationen der Zeit-Beilage „Christ und Welt“ den Hamburger Erzbischof Stefan Heße, der – wie berichtet – als Generalvikar und Personalchef der Erzdiözese eine „indifferente, von fehlendem Problembewusstsein geprägte Haltung gegenüber Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker“ besessen haben soll. Heße bestreitet die Vorwürfe.
Während der Konferenz beschäftigten sich die Bischöfe auch mit einem Schreiben der römischen Glaubenskongregation. Es wies ein Votum des Ökumenischen Arbeitskreises Evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) zurück, das im Blick auf den Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt die Möglichkeit eröffnete, dass katholische Gläubige aus einer Gewissensentscheidung heraus zum evangelischen Abendmahl gehen könnten. Bätzing betonte, dass damit nicht der Weg zu neuen Formen von Abendmahlsgottesdiensten geöffnet werden sollte. Die Bischofskonferenz habe nun ihre Ökumene- und die Glaubenskommission beauftragt, die Anmerkungen aus Rom zu gewichten und zu bewerten.