Empörung und Kritik von Ärzten Ministerium stellt klar: Keine Eltern-Testpflicht bei Kinderärzten

Düsseldorf · Nach Empörung bei Kinderärzten zu neuen Testpflichten stellt das NRW-Gesundheitsministerium klar: Begleitende Eltern brauchen keinen Test. In einem zweiten Punkt fordern die Länderminister den Bund zu einer Gesetzeskorrektur auf.

 Ein Säugling wird in einer Kinderarztpraxis untersucht. (Symbolfoto)

Ein Säugling wird in einer Kinderarztpraxis untersucht. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Friso Gentsch

Eltern, die ihren Nachwuchs in Kinder- und Jugendarztpraxen begleiten, brauchen keinen Corona-Testnachweis. Das hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium (MAGS) Donnerstag nach erheblicher Verwirrung und Protesten von Kinderärzten klargestellt. Begleitpersonen von Patienten brauchen sich vor dem Zutritt zu einer Praxis oder bei einem Arzt-Besuch nicht auf das Coronavirus testen lassen, sagte eine Sprecherin des MAGS der Deutschen Presse-Agentur.

Zugleich forderten alle 16 Länder-Gesundheitsminister nach einem Antrag aus NRW den Bundesgesetzgeber in puncto Testung von Praxispersonal zu einer Klarstellung und Korrektur auf. Das geht aus einem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom Donnerstag hervor. Hintergrund des Wirbels ist das von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Bundesinfektionsschutzgesetz, das in der vergangenen Woche beschlossen worden war.

Keine Testpflicht für Begleiter bei Kinderärzten

Demnach dürfen „Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher“ Arztpraxen nur betreten, wenn sie getestet sind und das nachweisen. „Vereinzelt wurde daraus bereits eine allgemeine Testpflicht für Begleitpersonen von Patienten und Patientinnen zum Beispiel in Kinderarztpraxen abgeleitet“, hieß es beim MAGS in Düsseldorf. Aber: Begleitpersonen wie Eltern, Erziehungsberechtigte oder auch Betreuer sind behandelten Personen - also Patienten - gleichzusetzen, erläuterte die Sprecherin. Und Patienten müssen nicht getestet sein, um Zutritt zu den Praxen zu erhalten - das galt auch zuvor schon allgemein als unstrittig.

Das MAGS reagierte mit der Klarstellung auf Empörung und Verunsicherung der Kinderärzte, die eine Testpflicht für begleitende Eltern als völlig unpraktikabel kritisiert hatten. Zuvor hatte die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ über die neuen Erläuterungen aus dem MAGS berichtet.

In dem zweiten Punkt, der Personal-Testpflicht, bekamen die Kinder- und Jugendärzte klare Unterstützung aus den Ländern. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in NRW hatte am Mittwoch gegen eine neue Pflicht protestiert, nach der auch das geimpfte Personal täglich getestet werden muss. Diese Neuregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz sei medizinisch unsinnig, im Alltag nicht umsetzbar, zudem seien kaum noch Schnelltests erhältlich, hatte unter anderem die BVKJ-Vorsitzende Nordrhein, Christiane Thiele, betont. Es drohe die Schließung vieler Praxen. Der BVKJ in NRW hatte eine schnelle „rechtssichere, praxistaugliche und kostenneutrale Korrektur“ verlangt.

„Unangemessene“ tägliche Testpflicht

Der GMK-Beschluss fordert nun den Bundesgesetzgeber auf, die „unangemessene“ tägliche Testpflicht auch für genesenes und geimpftes Praxispersonal zurückzunehmen. „Eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter führt zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche“, heißt es in dem Beschluss. Testkapazitäten seien zudem nur begrenzt verfügbar. Der Gesetzgeber solle umgehend klarstellen und korrigieren, dass für geimpftes oder genesenes Praxispersonal zwei Antigen-Schnelltests in Eigenanwendung ausreichen.

Thiele sagte der dpa am Donnerstag, die Praxen seien damit nun entlastet. Das Gesetz müsse aber zwingend geändert werden, um das Problem bundesweit wirklich zu lösen. „Unausgegorene Gesetze, zu denen offensichtlich kein Sachverstand hinzugezogen wurde, dürfen so nicht mehr erlassen werden.“

(dpa)
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