Vergleichbarkeit der Löhne Keine Lösung

Meinung · Warum das Lohntransparenzgesetz allein keine Geschlechterunterschiede beim Gehalt ausräumen wird.

 Ein Mitarbeiter von Niedersachsen Ports steht in Emden) vor der sanierten Nesserlander Schleuse. Die Schleuse ist eines der zwei Nadelöhre zum Hafen und wurde zehn Jahre mit großem Aufwand modernisiert.

Ein Mitarbeiter von Niedersachsen Ports steht in Emden) vor der sanierten Nesserlander Schleuse. Die Schleuse ist eines der zwei Nadelöhre zum Hafen und wurde zehn Jahre mit großem Aufwand modernisiert.

Foto: dpa

Mit Blick auf ein neues Jahr hat der Gesetzgeber stets eines im Sinn: Bürokratie abbauen, Regelungen vereinfachen und vor allem: für mehr Gerechtigkeit sorgen. Letzteres ist das Ziel des neuen Lohntransparenzgesetzes. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich das Bestreben, endlich Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen herbeizuführen. Oder besser gesagt: Frauen den Lohn zu ermöglichen, den ihre männlichen Kollegen für die gleiche Arbeit kassieren.

Dafür haben Arbeitnehmerinnen im nächsten Jahr das Recht zu erfahren, wie ihre Kollegen entlohnt werden. Allerdings können Frauen nicht den Verdienst einzelner Personen erfragen, sondern immer nur den Durchschnittsverdienst einer Vergleichsgruppe. Ob die neue Regelung wirklich zu mehr Gerechtigkeit am Arbeitsplatz führt, ist aber schon jetzt fraglich.

Denn erstens ist der Arbeitgeber bei einem Ungleichgewicht nicht automatisch verpflichtet, den Lohnunterschied auszugleichen. Stattdessen haben benachteiligte Frauen bei einer Gehaltsverhandlung nur die Chance, auf die Differenz hinzuweisen. Und zweitens gilt das Gesetz nur für Betriebe ab einer Größe von 200 Angestellten. Wer also in kleineren Unternehmen arbeitet, hat noch nicht einmal die Chance, von eventuellen Lohnunterschieden zu erfahren.

Die ganze Thematik macht erneut deutlich: Dass es zwischen den Geschlechtern bei der Bezahlung noch immer keine Gleichberechtigung gibt, ist heutzutage nicht nachzuvollziehen. Die Lösung dafür ist allerdings kein Gesetz, sondern liegt in den Händen der Arbeitgeber.

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