Statistik der Familienkasse Kindergeld ins Ausland: Über 400 Mio. Euro in 2018

Berlin · Für mehr als 250.000 Kinder haben die Behörden 2018 Kindergeld ins Ausland überwiesen. Die Überweisungen sind in den vergangenen fünf Jahren stark gestiegen.

 Deutschen Behörden haben im vergangenen Jahr Kindergeld in Höhe von rund 402 Millionen Euro ins Ausland überwiesen.

Deutschen Behörden haben im vergangenen Jahr Kindergeld in Höhe von rund 402 Millionen Euro ins Ausland überwiesen.

Foto: Matthias Hiekel/Illustration

Die deutschen Behörden haben im vergangenen Jahr Kindergeld in Höhe von rund 402 Millionen Euro ins Ausland überwiesen.

Unter den knapp 252.000 Kindern, für die Kindergeld in europäische Staaten oder die Türkei überwiesen wurde, bildeten die polnischen Kinder (123.855) die größte Gruppe. Das geht aus der Statistik der Familienkasse für 2018 hervor. Gezahlt wurde zudem für rund 32.500 Kinder mit deutschem Pass, die im Ausland lebten. Wichtige Empfängerstaaten waren 2018 Rumänien, Tschechien und Frankreich.

Die Überweisungen sind in den vergangenen fünf Jahren stark gestiegen. 2012 war nach Angaben der Bundesregierung Kindergeld in Höhe von rund 75 Millionen Euro ins Ausland gegangen. Die Eltern der außerhalb Deutschlands lebenden Kinder können sich aussuchen, ob das Kindergeld hierzulande auf ein Konto oder ins Ausland geschickt wird.

Die CSU hatte im Juni im Bundesrat einen Antrag zur Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, vorgestellt. Der Finanzausschuss entschied jedoch, seine Beratungen zu der Initiative auf unbestimmte Zeit zu vertagen.

Die AfD bringt dazu voraussichtlich am Donnerstag im Bundestag einen Gesetzentwurf ein. Ein erster Antrag der Partei zur Kindergeld-Anpassung für im EU-Ausland lebende Kinder war im Oktober im Bundestag gescheitert. "Was in Österreich geht, muss auch in Deutschland möglich sein", sagte der AfD-Abgeordnete René Springer. Österreich hatte die Anpassung der "Familienbeihilfe" genannten Leistung an die Lebenshaltungskosten vor Ort zum 1. Januar 2019 eingeführt. Die EU-Kommission hat sich dagegen ausgesprochen, weshalb Österreich demnächst wahrscheinlich ein Vertragsverletzungsverfahren droht.

Die Große Koalition hat wegen der Bedenken der Kommission bislang noch keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Bundesregierung bemüht sich allerdings, dazu auf europäischer Ebene eine Einigung zu erreichen.

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