Kirchenrechtliches Verfahren gegen Ex-Pfarrer

Köln/Trier/Freisen · Der ehemalige katholische Pfarrer von Freisen im Saarland muss sich wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen vor dem kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln verantworten. Die Glaubenskongregation im Vatikan habe die Klärung in einem Strafverfahren angeordnet, teilte das Bistum Trier am Mittwoch mit.

 Ein Priester hält einen Rosenkranz und eine bischöfliche Erklärung in der Hand.

Ein Priester hält einen Rosenkranz und eine bischöfliche Erklärung in der Hand.

Foto: J. Lübke/Archiv

Das Bistum hatte die kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Ex-Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen (Landkreis St. Wendel) im September vergangenen Jahres abgeschlossen und dem Vatikan zur Prüfung zugeleitet. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hatte die Kongregation gebeten, das Verfahren nicht innerhalb der Diözese Trier zu führen, um größtmögliche Neutralität zu gewähren. Deswegen sei das Verfahren nun in Köln anhängig.

Der heute in Rheinland-Pfalz lebende Priester darf derzeit keine Gottesdienste feiern. Er bestreitet laut Bistum die Vorwürfe. Der Mann war auch mit Jugendlichen auf Reisen gegangen. 2015 wurde er laut einem Bistumssprecher wegen Missbrauchsverdachts in mehreren Fällen in den Ruhestand versetzt.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte viermal gegen den Geistlichen ermittelt. Alle Verfahren waren jedoch unter anderem wegen Verjährung eingestellt worden. Nach Kirchenrecht ist der mutmaßliche sexuelle Missbrauch von Minderjährigen dagegen nicht verjährt.

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