Inklusion in NRW Klage der Kommunen wegen Schulpolitik vor dem Aus

Düsseldorf · Mehr als 50 NRW-Kommunen drohen mit einer Verfassungsklage gegen die Vorgaben der rot-grünen Landesregierung zur schulischen Inklusion zu scheitern. Die Kommunen beklagen eine unzureichende Finanzausstattung.

 Die klagenden Kommunen wehren sich gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzausstattung des Landes für die zunehmende Regelbeschulung von Kindern mit Behinderung.

Die klagenden Kommunen wehren sich gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzausstattung des Landes für die zunehmende Regelbeschulung von Kindern mit Behinderung.

Foto: dpa

Die Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Ricarda Brandts, sprach am Dienstag bei einer Anhörung in Münster von einer „problematischen Beschwerdebefugnis“ und äußerte erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Klage. Eine Entscheidung darüber will das höchste NRW-Gericht zu einem späteren Zeitpunkt treffen.

Die klagenden Kommunen, zu denen neben Hattingen, Moers, Kleve, Unna, Brilon und Meschede viele kleinere ländliche Gemeinden gehören, wehren sich gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzausstattung des Landes für die zunehmende Regelbeschulung von behinderten Kindern. Seit dem Schuljahr 2014/15 haben Eltern in NRW einen Rechtsanspruch, auch Kinder mit Handicap in eine Regelschule zu schicken und nicht mehr in spezialisierte Förderschulen.

Da die Kommunen Integrationshelfer und Begleiter für diese Schüler bezahlen müssen, überweist das Land jährlich 35 Millionen Euro und will die tatsächlichen Ausgaben regelmäßig überprüfen. Das Verfassungsgericht ließ durchblicken, dass die Kommunen mit ihrer Klage gegen das rot-grüne Schulrechtsänderungsgesetz vom November 2013 wohl das falsche Instrument gewählt haben. Darin ist die Finanzausstattung für die Inklusion gar nicht geregelt. Das Land hatte die Erstattung dagegen in einem eigenen „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die Inklusion“ festgelegt, das regelmäßig überprüft werden soll.

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