Streit um Stornokosten Klassenfahrten ins Ausland bleiben verboten

Düsseldorf · Das NRW-Schulministerium hat entschieden: Klassenfreizeiten dürfen nur ins Inland gehen. Fahrten ins Ausland bleiben für Schulklassen verboten. Indessen gibt es Streit um die Stornokosten.

 Mit dem Reisebus auf Klassenfahrt? Das geht während der Corona-Pandemie nur im Inland.

Mit dem Reisebus auf Klassenfahrt? Das geht während der Corona-Pandemie nur im Inland.

Foto: picture-alliance/ obs (Symbolfoto)

In NRW müssen alle Schulfahrten ins Ausland nach den Sommerferien bis zu den Herbstferien abgesagt werden, Inlandsreisen können aber wieder stattfinden. Das geht aus einem Erlass des Schulministeriums hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Die Landesregierung wolle damit der Verantwortung beim Infektionsschutz gegenüber Lehrkräften sowie Schülern in angemessenem Maß gerecht werden und den Schulen Planungssicherheit geben, heißt es in dem Schreiben zur Begründung. Der Erlass gilt nur für öffentliche Schulen.

Mit der neuen Regelung bringt Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) insbesondere Eltern und Lehrer an Privatschulen sowie an Schulen in kirchlicher Trägerschaft gegen sich auf: „Als Verband Deutscher Privatschulen (VDP) sind wir mit der Regelung nicht wirklich glücklich. Wenn man ein Verbot von Auslandsfahrten aus Gründen des Infektionsschutzes für nötig hält, dann sollten alle Schülerinnen und Schüler gleich schützenswert sein“, sagte Landesgeschäftsführer Andreas Schrade unserer Redaktion.

Der Erlass hat auch finanzielle Folgen. Künftig übernimmt das Land damit nur noch an öffentlichen Schulen die Stornokosten für abgesagte Auslandsfahrten. „Wir hätten uns gewünscht, dass das Ministerium die bisherige Linie beibehalten hätte, nach der alle Schulen in dieser Frage und bei der Erstattung der Stornokosten gleich behandelt wurden“, so Schrade. 208.111 der 2,5 Millionen Schüler in NRW besuchten im vergangenen Schuljahr eine Privatschule.

Doch auch an den öffentlichen Schulen in NRW ist man mit dem neuen Erlass nicht glücklich: „Die Corona-Pandemie ist grenzüberschreitend, unser Problembewusstsein sollte dies auch sein“, heißt es in einem Brief der Schulleitungsvereinigung NRW an das Ministerium, der unserer Redaktion vorliegt. Es ergebe sich die Frage nach der Stornokostenübernahme auch bei Inlandsfahrten, wenn Infektionsgründe eine Absage auch in diesen Fällen erforderlich machten. Auslands- und Inlandsfahrten müssten gleich behandelt werden. „Zudem bitten wir Ihr Haus um Prüfung, ob eine zeitliche Erweiterung dieser Regelung bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 möglich ist“, heißt es in dem Brief der Schulleiter weiter. Klassen- und Studienfahrten seien auf unabsehbare Zeit hochrisikobehaftete Veranstaltungen.

„Wir beobachten die Situation und das Infektionsgeschehen permanent, um dann bei Bedarf rechtzeitig für den weiteren Verlauf des Schuljahres weitergehende Entscheidungen zu treffen“, teilte Schulstaatssekretär Mathias Richter dazu mit. Die Differenzierung zwischen Auslands- und Inlandsfahrten trage dem unterschiedlichen Infektionsgeschehen und den unterschiedlichen Ausgangslagen der einzelnen Länder und Kontinenten Rechnung und der damit verbundenen Schwierigkeit für Schulleitungen, die Rahmenbedingungen von Auslandsfahrten zu beurteilen, hieß es aus dem Ministerium weiter. Planungen über die Herbstferien hinaus seien erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Zu den Kosten für das Land durch Übernahme der Stornogebühren machte das Ministerium keine Angaben.

Besonders stark betrifft die Absage von Auslandsfahrten den Abschlussjahrgang 2021. Damit die Kosten erstattet werden, muss die Reise bis zum 12. Juni storniert werden. Den Antrag auf Erstattung müssen Schulleiter bis zum 31. Juli 2020 bei der Bezirksregierung stellen. Fahrten innerhalb Deutschlands können unter Beachtung der erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Infektionsschutzes hingegen stattfinden.

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