Steuererleichterungen für Sicherheitstechnik Koalition sagt Einbrechern Kampf an

BERLIN · Union und SPD wollen die Bürger künftig besser vor Einbruchsdelikten schützen. Auf einer Klausurtagung der Fraktionsspitzen, die heute in Göttingen stattfindet, soll dazu eine Reihe von Beschlüssen gefasst werden. In einer Beschlussvorlage, die dem General-Anzeiger vorliegt, haben sich beide Seiten darauf verständigt, das Personal bei der Bundespolizei zu verstärken.

Zudem sollen Programme zum Ausbau des Einbruchschutzes an Häusern und Mietwohnungen aufgestockt werden. In dem Papier heißt es, dass auch "die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in Sicherheitstechnik" geprüft werden soll. Dabei soll es nicht nur um Handwerkerkosten, sondern auch um Materialkosten gehen. Union und SPD wollen Zuschüsse unabhängig davon gewähren, ob der Vermieter oder der Mieter den verbesserten Schutz gegen Einbruch übernimmt.

Hintergrund der Maßnahmen ist die weiter steigende Zahl von Einbrüchen in Deutschland. 2014 wurden 152 000 Einbrüche bekannt, damit ist die Zahl im achten Jahr hintereinander gestiegen. In NRW wurden laut Kriminalstatistik 2014 erstmals seit 2007 weniger Einbruchsdelikte festgestellt. Von gut 55 000 Fällen 2013 gingen die Zahlen auf rund 52 800 zurück (minus 3,9 Prozent).

Da immer mehr Einbrüche von organisierten, zum Teil aus dem Ausland operierenden Banden begangen werden, will die Koalition stärker gegen die Organisierte Kriminalität vorgehen. Das Recht der Vermögensabschöpfung soll vereinfacht werden. In dem Papier heißt es: "Wir regeln, dass bei Vermögen unklarer Herkunft verfassungskonform eine Beweislastumkehr gilt, so dass der legale Erwerb der Vermögenswerte nachgewiesen werden muss." Prüfen will die Koalition, ob Einbruchsdiebstahl "in den Katalog der Straftaten aufgenommen werden soll, zu deren Verfolgung die Telekommunikation überwacht werden kann".

Meinungsverschiedenheiten gibt es bei der Unionsforderung zur Strafverschärfung. Wohnungseinbruch sollte nach Meinung der Union künftig generell mit sechs Monaten bis zehn Jahren Haft geahndet werden. Die bisherige Ausnahmeregelung für minderschwere Fälle mit einem Strafmaß von drei Monaten bis fünf Jahren würde entfallen. Die SPD ist davon nicht überzeugt.

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