Zuwanderung von Fachkräften Koalition schafft neue Regeln für abgelehnte Asylbewerber

Berlin · Deutschland will mehr Ausländer mit Berufsausbildung ins Land holen. Für abgelehnte Asylbewerber mit Job soll es einfacher werden, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu bekommen. Viele sind mit den Plänen unzufrieden.

Demonstration vor dem Arbeitsministerium in Berlin.

Foto: Stephanie Pilick/Illustration

Mit ihrem geplanten Gesetz zur Zuwanderung von Fachkräften will die Koalition auch neue Möglichkeiten für abgelehnte Asylbewerber schaffen.

Voraussetzung dieser zweijährigen "Beschäftigungsduldung" soll sein, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst sichern und seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden beschäftigt sind. Diese Regelung war in den Verhandlungen zwischen SPD und Union besonders umstritten. Die Koalition erntete für ihre Pläne viel Kritik.

Weitere Voraussetzung für die "Beschäftigungsduldung" soll zudem sein, dass die Betroffenen die Gründe, die eine Abschiebung verhindern, nicht selbst zu verantworten haben, und ihre Identität zweifelsfrei geklärt ist. Einen "Spurwechsel" für abgelehnte Asylbewerber direkt in die Arbeitsmigration sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Das Regelwerk hatte das Bundesinnenministerium mit den Ressorts Arbeit und Wirtschaft gemeinsam erarbeitet. Den anderen Ministerien war er am Montag zur Abstimmung übermittelt worden.

Wie die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstag) berichtete, soll das Kabinett am 19. Dezember über den Entwurf entscheiden. Er sieht eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor, die in Deutschland arbeiten wollen. In Zukunft soll jeder hier arbeiten dürfen, der einen Arbeitsvertrag "und eine anerkannte Qualifikation" vorweisen kann. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme, fiele dann weg.

Wer eine Berufsausbildung hat, soll für maximal sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen, um sich eine Stelle zu suchen. Er muss vorher belegen, dass er seinen Lebensunterhalt in dieser Zeit bestreiten kann, ohne hier zu arbeiten. Nur bis zu zehn Wochenstunden "Probearbeiten" sind gestattet. Absolventen einer deutschen Auslandsschule und Ausländer mit guten Deutschkenntnissen, die einen Schulabschluss haben, der den deutschen gleichgestellt ist, dürfen für einige Monate kommen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen.

Gelockert werden auch die Regeln für die "Ausbildungsduldung". Sie ermöglicht schon heute, dass abgelehnte Asylbewerber, die eine Duldung haben, während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre hier arbeiten dürfen.

Damit die "Beschäftigungsduldung" keine falschen Anreize schafft, unterscheidet der Gesetzgeber demnach zwischen Altfällen und Menschen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes ins Land gekommen sind. Letztere erhalten nur dann diese Duldung, wenn sie spätestens ein halbes Jahr nach der Einreise ihre Identität offengelegt haben. Außerdem können sie diesen Status frühestens ein Jahr nach Ablehnung ihres Asylantrags erhalten. Arbeiten dürfen sie zwar auch vorher schon. Den zweijährigen Schutz vor Abschiebung erhalten sie in diesem Jahr aber nicht. Damit wird ein direkter "Spurwechsel" vermieden.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte den Entwurf als "kurzsichtig und integrationsfeindlich". Wer hier seinen Lebensmittelpunkt habe, brauche guten Zugang zum Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßte hingegen die Einigung und den "straffen Zeitplan" der Regierung.

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte, der Entwurf sei zu stark an den Interessen der Wirtschaft orientiert. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt meinte: "Wenn man etwas ohne Überzeugung macht, dann ist es eben auch nicht überzeugend." Bürokratische Hürden seien zu hoch. Der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel bemängelte: "Das ist keinesfalls der große Wurf, den wir brauchen." Nur vereinzelt gebe es Verbesserungen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, hingegen kritisierte: "Anstatt Zuwanderung zu regulieren und am tatsächlichen Bedarf auszurichten, werden die Türen weit geöffnet für jeden, der auch nur vorgibt, in Deutschland arbeiten zu wollen."

Laut Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration wird das Gesetz allein den Fachkräftemangel nicht beheben können: "Die Wirtschaft hat bisher kaum Strukturen im Ausland aufgebaut, um dort Fachkräfte anzuwerben." Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Pro Asyl kritisierten, dass nur eine "Beschäftigungsduldung" und nicht auch Perspektiven für geduldete Schüler und Studierende geschaffen werden sollen.