Bamf verpasste Frist Kölner Geiselnehmer hätte abgeschoben werden sollen

Köln · Der Geiselnehmer vom Hauptbahnhof hätte im Jahr 2015 abgeschoben werden können. Laut Medienberichten mit Verweis auf Sicherheitskreise hatte das Flüchtlingsamt Bamf Fristen dazu verpasst. Folglich habe er hier geduldet werden müssen.

Damals war Mohammad Abo R. aus Syrien in die Tschechei gekommen und dort als Asylbewerber registriert worden. Am 2. März 2015 soll er weiter nach Deutschland eingereist sein. Dort sei sein Asylantrag beim Flüchtlingsamt Bamf durchgefallen, weil er vorher schon im Erstaufnahmeland in der Tschechien registriert war. Nach dem Dublin-Abkommen hätte er nach Prag abgeschoben werden müssen, doch das Bamf habe Fristen verpasst. Folglich habe er hier geduldet werden müssen.

Der Tatverdächtige saß in Köln bereits zweimal wegen Betrugsverdachts auf der Anklagebank im Amtsgericht. Unter anderem soll der 55-Jährige über 20.000 Euro an Goldschmuck erbeutet haben. Zu einer Verurteilung kam es bei Terminen im Juni und Juli 2018 nicht, weil es noch offene Fragen gab. Ein neuer Termin im November wird laut Gericht nicht stattfinden.

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