Einvernehmlicher Ausstieg Kohlekommission empfiehlt: Stilllegungen vertraglich regeln

Berlin · Es wird ernst bei der Arbeit der Kohlekommission. Zentrale Fragen sind noch offen. Die Bergbau-Gewerkschaft schlägt Pflöcke ein - und provoziert damit die Umweltverbände. Können die unterschiedlichen Interessen zusammenfinden?

 Vergangenheit und Zukunft: Windräder drehen sich hinter einem Kohlekraftwerk.

Vergangenheit und Zukunft: Windräder drehen sich hinter einem Kohlekraftwerk.

Foto: Julian Stratenschulte

Die Kohlekommission will der Bundesregierung voraussichtlich empfehlen, Kohlekraftwerke im Einvernehmen mit den Betreibern und vertraglich vereinbart stillzulegen.

Das geht aus einem Entwurf für einen Zwischenbericht hervor, der zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen für die Zeit bis 2022 vorschlägt. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor und soll spätestens Anfang Dezember veröffentlich werden. Der Bericht wurde von einer Schreibgruppe erstellt und ist noch nicht Konsens der gesamten Kommission. In der Gruppe sind aber die verschiedenen Interessenslagen repräsentiert.

Demnach plant die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", eine "einvernehmliche Vereinbarung möglichst auf vertraglicher Grundlage mit den Betreibern" zu empfehlen, die sowohl "mögliche Entschädigungsleistungen" als auch die "sozialverträgliche Gestaltung" regeln soll.

Wie viel Leistung der Braun- und Steinkohlekraftwerke vom Netz gehen soll, ist demnach noch umstritten - an den entsprechenden Stellen steht im Entwurf statt Zahlen ein X. Das gilt auch für die Einschätzung, wie viele Arbeitnehmer von den Maßnahmen betroffen sind und welche Auswirkungen die Maßnahmen auf die Wertschöpfung in den Kohleregionen haben werden.

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