Die wichtigsten Fragen und Antworten Was Sie zur Kommunalwahl im September wissen müssen

Bonn · Am 13. September finden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. Was wird gewählt? Wer darf wählen? Und welche Hygieneregeln gelten in den Wahllokalen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Am 13. September finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt.

Am 13. September finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt.

Foto: Pixabay

Am 13. September sind die Bürger in Nordrhein-Westfalen zu Kommunalwahlen aufgerufen. Gewählt werden je nach Wohnort Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landräte sowie Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten. Welche Besonderheiten gelten in Zeiten der Coronavirus-Pandemie bei der Wahl? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen:

Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?

Wählen darf, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzt. Briten dürfen wegen des Brexits nicht wählen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Was ist wegen Corona bei diesen Wahlen anders?

Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss in den Wahllokalen eingehalten werden, und es muss regelmäßig gelüftet und desinfiziert werden. Außerdem sollen die Wähler einen eigenen Stift mitbringen. Vor Ort müssen Tische, Wahlkabinen und Wahlurnen entsprechend platziert und zum Beispiel markierte Laufwege vorgegeben werden. Zudem soll das Infektionsrisiko durch Spuckschutzwände zwischen Wählern und Wahlvorstand verringert werden.

Wann haben die Wahllokale geöffnet?

Die persönliche Wahl im Wahllokal ist am Sonntag, dem 13. September von 8 bis 18 Uhr möglich. Die Wahllokale in Bonn sind in dieser interaktiven Karte verzeichnet.

Dürfen auch Maskenverweigerer wählen?

Ja, tatsächlich dürfen auch Maskenverweigerer bei den Wahlen ihre Kreuze machen. In der Mitte August gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die zunächst bis zum 31. August gilt, wurde der Passus ergänzt, dass in Wahlräumen „durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen“ sei, „dass auch Personen, die gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen, ihr Wahlrecht ausüben können.“ Grundsätzlich sollen alle Wahllokale ohnehin so gestaltet sein, dass jeweils 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen gehalten werden kann. In einem Gesetz für die Kommunalwahlen wurde außerdem bereits festgehalten, dass die Wahlhelfer im Wahllokal notfalls auch Mundschutz tragen dürfen - was eigentlich gegen das Verhüllungsverbot bei Wahlen verstößt. Ansonsten sind „gleichwertige Schutzvorkehrungen“ wie Plexiglasscheiben vorgeschrieben.

Ist auch eine Briefwahl möglich?

Ja. Diese kann mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder in vielen Kommunen auch online beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag um 16 Uhr beim Wahhlamt eingehen.

Wie viele Stimmzettel liegen in der Wahlkabine?

Es können bis zu sechs Stimmzettel sein. In kreisfreien Städten etwa sind es drei (Oberbürgermeister, Rat, Bezirksvertretung). In kreisangehörigen Gemeinden sind es vier Stimmzettel (Bürgermeister, Rat, Landrat, Kreis). Auch die Integrationsräte werden gewählt. Wichtig ist: Auf den Kommunalwahl-Stimmzetteln darf nur ein Kreuz gemacht werden.

Wie viele Mandate werden vergeben?

Die Zahl steht erst im Nachhinein fest. Bei den Wahlen zu den Vertretungen wurden laut Innenministerium 2014 rund 19.350 Mandate vergeben - rund 14.300 an Männer und etwa 5000 an Frauen. Eine Sperrklausel wie etwa die Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahlen gibt es nicht.

Gibt es Stichwahlen?

Die schwarz-gelbe Landesregierung wollte die Stichwahlen für Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte per Gesetz abschaffen, der Verfassungsgerichtshof in Münster kassierte aber nach einer Klage der Opposition das Gesetz. Die Stichwahlen finden nun am 27. September statt. Sie werden notwendig, falls kein Bewerber in der ersten Runde mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält. Dann fällt die Entscheidung in der zweiten Runde zwischen beiden Erstplatzierten. Für den Sieg reicht dann eine einfache Mehrheit.

Was ist dieses Jahr anders beim Wahlkampf?

Der Wahlkampf läuft aufgrund der Corona-Krise verstärkt digital. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat, setzen die fünf im Landtag vertretenen Parteien in diesem Jahr besonders auf digitale Angebote. Die sonst übliche Bürgernähe mit großen Wahlveranstaltungen und Händeschütteln auf der Straße ist im Corona-Jahr nicht denkbar.

Ist da überhaupt noch ein fairer Wahlkampf möglich?

„Der Wahlkampf wird unfair sein, weil es ungleiche Startmöglichkeiten für die Kandidaten gibt“, meint der Wuppertaler Universitätsprofessor Hans J. Lietzmann. Amtsinhaber und Kandidaten großer Parteien hätten einen „übergroßen Startvorteil“, während die Kandidaten kleiner Gruppen kaum sichtbar werden könnten. Vom virtuellen Wahlkampf hält Lietzmann wenig: „Jemanden anzusprechen über das Internet, der von einem noch nichts weiß, ist enorm schwierig.“

Können auch Blinde und Sehbehinderte wählen?

Bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen wurden schon in der Vergangenheit Wahlschablonen verwendet, für die Kommunalwahlen gilt die gesetzliche Vorgabe jetzt erstmals. Sehbehinderte erhalten auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden in die Schablone eingelegt, über den nummerierten Öffnungen kann dann beim gewünschten Kandidaten ein Kreuz gemacht werden.

Welcher Kandidat sich hinter welcher Öffnung verbirgt, erfahren die Sehbehinderten telefonisch: Für jeden Wahlbezirk gibt es eine eigene 0800-er Rufnummer, eine Computerstimme liest die entsprechenden Stimmzettel vor.

Für die Kommunen bedeutet das eine Menge Arbeit, denn in den einzelnen Wahlbezirken gibt es mehrere Stimmzettel, auf denen oft eine große Zahl von Kandidaten steht. „Natürlich sind diese Maßnahmen für die Kommunen auch mit Aufwand verbunden“, sagte der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy. Doch der lohne sich: „Denn Wählen ist ein Grundrecht und das Fundament demokratischer Teilhabe.“

Diese Besonderheiten gelten bei der Wahl in Bonn

Rund 249.000 Bonner sind am 13. September aufgerufen, ihr Kreuzchen zu setzen, 89.300 weitere Wähler sind zur Integrationsratswahl aufgerufen. Ab Samstag, 15. August, werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt, die jeden Wahlberechtigten bis zum 23. August erreichen sollen.

Wegen der Corona-Krise wurde das Stadtgebiet in diesem Jahr in 163 Stimmbezirke unterteilt, 14 weniger als bei der vergangenen Wahl. Damals haben sich einige Wahllokale in Seniorenheimen befunden. Diese können dieses Jahr nicht genutzt werden. Drei Bonner Seniorenheime bilden eine Ausnahme, weil es dort Räume mit separatem Eingang gibt.

Die Teams in den Bonner Wahllokalen bekommen eine sogenannte Corona-Box, in der sich viele Hygieneprodukte befinden. Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und Gesichtsvisiere – all dies werden die Wahlhelfer auch tragen. Außerdem in jeder Box: Eine Grillzange, mit der Wählern, die ihre Maske vergessen haben, ein Mund-Nasen-Schutz kontaktlos überreicht werden kann. Die Wahlkabinen werden regelmäßig desinfiziert, der Einwurf der Wahlunterlagen sollte kontaktlos erfolgen.

Und auch wenn Wählern der Gang an die Wahlurne auch ohne Maske nicht verwehrt werden darf, appelliert der Bonner Kommunalwahlleiter Wolfgang Fuchs an die Bürger, dennoch eine Maske zu tragen.

(Mit Material der dpa.)

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