Flüge im Wahlkampf Kritik an Merkels Flügen mit der Flugbereitschaft

Berlin · SPD-Herausforderer Schulz wirft der Kanzlerin vor, Hubschrauber und Flugzeuge zum Spottpreis zu nutzen. Der Regierungssprecher kontert, Merkel halte sich an die Richtlinien. Ihre Vorgänger hätten sich nicht anders verhalten.

 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU - 2.v.r.) geht am 06.04.2017 neben Regierungssprecher Steffen Seibert (l) nach ihrer Ankunft mit einem Helikopter der Bundespolizei durch den Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau (Sachsen) zur 44. Regionalkonferenz der Ost-Ministerpräsidenten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU - 2.v.r.) geht am 06.04.2017 neben Regierungssprecher Steffen Seibert (l) nach ihrer Ankunft mit einem Helikopter der Bundespolizei durch den Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau (Sachsen) zur 44. Regionalkonferenz der Ost-Ministerpräsidenten.

Foto: dpa

Regierungssprecher Steffen Seibert hat die Flüge von Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel mit der Flugbereitschaft auch im Wahlkampf als regelgerecht verteidigt. Merkel nutze Hubschrauber und Flugzeuge der Bundespolizei und des Verteidigungsministeriums „entsprechend den Richtlinien, die es für diese Nutzung gibt“, sagte Seibert am Montag in Berlin. „Das sind Regeln, die seit deutlich vor der Amtszeit dieser Bundeskanzlerin gelten.“ Merkel nutze die Flugzeuge wie andere Kanzler vor ihr, „weil sie, auch im Wahlkampf, auch im Urlaub, auch am Wochenende als Bundeskanzlerin immer im Dienst ist“.

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte der Kanzlerin am Sonntag in einem ARD-Interview Abgehobenheit bescheinigt und ihr vorgeworfen, sie nutze „die Infrastruktur des Bundes für einen Spottpreis, um zu ihren Wahlkampfauftritten zu fliegen“. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte berichtet, mit den Erstattungsregeln sei nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten abgedeckt. Die SPD hatte dem Magazin mitgeteilt, Schulz und auch die SPD-Minister nähmen die Dienste der Flugbereitschaft nicht in Anspruch.

Seibert sagte, Merkels Nutzung der Flugbereitschaft habe „mit der ganz ungewöhnlichen Arbeitssituation einer Bundeskanzlerin, die eben immer im Dienst ist, zu tun“. Die Kanzlerin müsse „immer erreichbar, sie muss immer reaktions-, immer handlungsfähig sein“. Bei einem dramatischen Ereignis oder einer plötzlichen politischen Entwicklung müsse sie immer auch etwa nach Berlin zurückkehren können. „Und das ist nur mit diesen Transportmöglichkeiten wirklich gewährleistet.“

Die Richtlinien für die Nutzung der Hubschrauber der Bundespolizei stammen nach Angaben des Regierungssprechers aus dem Jahr 1989. Die das Verteidigungsministerium betreffenden Vorschriften stammten von 1998, sie seien 2001 geändert worden.

Die Kosten für solche Flüge im Wahlkampf werden der CDU-Geschäftsstelle laut Seibert wie in den Regeln vorgesehen in Rechnung gestellt. Eine Aufstellung der Flüge der Kanzlerin und der anderen Regierungsmitglieder wird demnach halbjährlich an den Haushaltsausschuss des Bundestages weitergeleitet.

Auf die Frage, ob die Regeln noch zeitgemäß seien oder geändert werden sollten, antwortete Seibert, er wolle weder dem Ministerium noch dem Bundestag in diesem Zusammenhang Ratschläge geben. „Es sind die gültigen Regeln, und ich glaube, dass die Bundesregierung gut erklären könne, warum für eine Bundeskanzlerin diese Nutzung von Fluggeräten wirklich sinnvoll ist“.

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