Verschärfte Mietpreisbremse Künftig weniger Aufschläge für Mieter bei Modernisierungen

Berlin · Die Mietpreisbremse ist ein Lieblingsprojekt der SPD, das Mieter vor überzogenen Forderungen von Vermietern schützen soll. Lange war sie ziemlich wirkungslos, jetzt wird sie nachgeschärft - dazu kommen Verschärfungen gegen das "Herausmodernisieren".

 Vermieter dürfen künftig nur noch acht Prozent statt wie bisher elf Prozent der Kosten pro Jahr von ihren Mietern zurückverlangen.

Vermieter dürfen künftig nur noch acht Prozent statt wie bisher elf Prozent der Kosten pro Jahr von ihren Mietern zurückverlangen.

Foto: Axel Heimken

Mieter in Deutschland müssen ab dem kommenden Jahr nach Modernisierungen weniger drastische Aufschläge fürchten. Zudem sollen sie sich einfacher gegen Mietwucher wehren können. Die umstrittene Mietpreisbremse soll entsprechend nachgebessert werden.

Die Koalitionsfraktionen Union und SPD einigten sich dazu auf einen Kompromiss beim Mietrecht. Der Bundestag will am Donnerstag die neuen Regelungen beschließen. Die Mieten vor allem in Ballungsräumen sind in den vergangenen Jahren zum Teil massiv gestiegen.

Die Regeln, nach denen Vermieter nach Modernisierungen einen Teil der Kosten auf Mieter umlegen dürfen, wurden verschärft. Bundesweit dürfen Vermieter demnach jährlich nur noch acht statt bisher elf Prozent der Kosten von ihren Mietern zurückverlangen. Im Gesetzentwurf des Bundeskabinetts galt dies nur für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bisher gilt das "Herausmodernisieren" als großes Problem auf dem Wohnungsmarkt - wenn eine Wohnung zum Beispiel luxussaniert wird und sich die Mieter die dann höhere Miete nicht mehr leisten können.

Die vorgesehene Kappungsgrenze von drei Euro erlaubter Mieterhöhung pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren nach Modernisierungen bleibt - aber auch hier gibt es noch eine Verschärfung: Wo die Miete weniger als sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, dürfen Vermieter innerhalb der sechs Jahre sogar nur zwei Euro pro Quadratmeter aufschlagen.

"Die Lage, insbesondere in den Ballungszentren, ist ernst", sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD). Gerade junge Familien und Alleinerziehende hätten hier große Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das Mieterschutzgesetz könne wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Barley kündigte zugleich an, es brauche weitergehende Maßnahmen. Sie werde als nächsten Schritt ein Gesetz zur Reform der Mietspiegel erarbeiten. Mietspiegel legen fest, wie hoch eine rechnerische Durchschnittsmiete ist - an ihr bemisst sich, welche Mieterhöhung dem Vermieter erlaubt ist.

Kern der Mietbremse ist, dass die Miete bei Neuvermietungen nur in bestimmten Fällen mehr als zehn Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf - bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Vormiete ein Jahr vor Beendigung des Mietverhältnisses schon höher lag.

Die Mieter sollen nun einfacher erkennen können, warum sie mehr zahlen als Vormieter. Verlangt ein Vermieter mehr, muss er den Mieter künftig schon vor Vertragsabschluss darüber informieren und einen Grund angeben - das war bisher nicht so. Ist der Mieter der Meinung, sein Vermieter verlange zu viel, soll es künftig leichter werden zu widersprechen.

Bisher muss der Mieter die Tatsachen selbst ermitteln und gegebenenfalls belegen, wie ein Sprecher Barleys sagte. Künftig solle dies einfacher werden: Wenn zum Beispiel der Vermieter im Mietvertrag angibt, die Mieterhöhung basiere auf einer umfassenden Modernisierung, soll es künftig ausreichen, wenn der Mieter in der Rüge darauf verweist.

Wenn der Vermieter gar nichts angebe, reiche auch eine einfache Rüge - das bedeutet ohne jede Begründung. Der Sprecher Barleys widersprach damit ausdrücklich Aussagen des Eigentümerverbandes Haus & Grund. Dieser hatte erklärt, der Mieter müsse auch künftig "qualifiziert rügen" - das bedeutet mit einer umfassenden Erklärung.

Die Mietpreisbremse hatte die vorige große Koalition eingeführt. Sie gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Länder festlegen. Das Instrument hatte sich schnell als wenig wirksam erwiesen - unter anderem, weil Mieter meist nicht wussten, wie viel ihre Vorgänger bezahlt hatten. Die SPD hatte deswegen schon vor der Bundestagswahl auf eine Verschärfung gedrungen.

SPD-Fraktionsvize Eva Högl sprach von einem großen Schritt für die Stärkung von Mietern. Der Unions-Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak sagte: "Der Union war immer wichtig, dass Menschen nicht aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie sich ihre Miete nicht mehr leisten können."

Der Mieterbund begrüßte zwar die vereinbarten Änderungen. Zugleich kritisierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, den Kompromiss bei der Mietpreisbremse. Der Vermieter solle sich auch noch zwei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages auf einen Ausnahmetatbestand berufen können. "Das heißt im Klartext, bei der Mietpreisbremse ändert sich im Ergebnis so gut wie nichts."

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katharina Willkomm sagte, die Mietpreisbremse sei grundsätzlich ungeeignet, die Ursachen des Mietenanstiegs anzugehen. Notwendig sei Wohnungsneubau.

Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, kritisierte: "Ein zusätzliches Einschränken der Modernisierungsumlage - und das nochmal besonders stark für Vermieter mit günstigen Mieten - ist völlig kontraproduktiv und setzt die Zukunftsfähigkeit des Wohnens in Deutschlands auf Spiel."

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