Spinnen, Schlangen und Co. Landesregierung will den Kauf giftiger Tiere verbieten

Eine entwichene Monokelkobra in Herne hat Politik gemacht: Am Mittwoch soll der Landtag ein neues Gifttiergesetz für NRW verabschieden, dass unter anderem den Kauf gefährlicher Exoten verbietet. Wer seine Tiere behalten will, muss einiges vorweisen.

 Eine Afrikanische Buschotter.

Eine Afrikanische Buschotter.

Foto: picture alliance / dpa/Ted S. Warren/AP

Der Düsseldorfer Landtag soll in seiner Sitzung am Mittwoch ein neues Gesetz beschließen, dass den Erwerb von giftigen Tieren untersagt und die Haltung bereits gekaufter Tiere streng reglementiert.

„Sehr giftige Tiere sind Tiere, die aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen in der Lage sind, Menschen erheblich zu verletzen oder zu töten“, heißt es in dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Kaufen darf man solche Exoten demnach nicht mehr. Will man seine Schlange oder Spinne behalten, muss man sie den Behörden melden und unter anderem eine hohe Haftpflichtversicherung vorweisen.

Hintergrund: Bislang bleiben die Kommunen oft auf den Kosten sitzen, wenn ein giftiges Tier entweicht und ein Großeinsatz von Feuerwehr und Ordnungsamt folgt.

Verstöße gegen das neue Gesetz sollen teuer werden: bis zu 50.000 Euro oder gar zwei Jahre Haft drohen, wenn man zum Beispiel ein Gifttier aussetzt. Schlangenhalter und deren Interessensverband hatten die Novelle kritisiert. Die kommunalen Spitzenverbände dagegen begrüßten das Gesetz grundsätzlich.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Widersprüche
Kommentar zum Lockdown in Gütersloh Widersprüche