Unternehmen aus Mali verklagt Bund Rechtsstreit um gepanzerte Fahrzeuge am Bonner Landgericht

Bonn · Ein Unternehmer aus Mali fordert rund 1,8 Millionen Euro an ausstehenden Mietzahlungen. Es geht um durchschusssichere Fahrzeuge, die an Soldaten vermietet wurden. Die Rechnung soll nun die Bundesregierung zahlen.

 Die Bundeswehr ist in dem westafrikanischen Land Mali an der UN-Mission Minusma und der EU-Ausbildungsmission EUTM beteiligt.

Die Bundeswehr ist in dem westafrikanischen Land Mali an der UN-Mission Minusma und der EU-Ausbildungsmission EUTM beteiligt.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Bundesregierung hat gerade eine Verlängerung des Bundeswehr-Einsatzes in Mali beschlossen. Während die UN-Mission Minusma aufgestockt werden soll, wird die EU-Ausbildungsmission EUTM allerdings auf minimalem Niveau eingefroren. Vor der 1. Zivilkammer am Bonner Landgericht wird die Bundesrepublik Deutschland aktuell in einem Staatshaftungsverfahren von einem Unternehmen aus der Hauptstadt Bamako verklagt, das den Soldaten der letztgenannten Mission vor Ort mehrfach durchschusssichere Fahrzeuge vermietet hatte. Es geht um die Summe von insgesamt 1,81 Millionen Euro, die der Geschäftsführer des Unternehmens nun von der Bundeswehr nachfordert.

Anlässlich eines geplanten Besuchs des damaligen Innenministers Thomas de Maizière bat die deutsche Botschaft im November 2016 die Malische Firma um Unterstützung mit zwei „sondergeschützten durchschusshemmenden“ Fahrzeugen. Für diverse Folgeaufträge vereinbarte man in zwei Verträgen vom 18. Januar und vom 17. Februar 2017 dann eine Preisstaffelung: Stolze 1350 Euro pro Tag und Fahrzeug sollte der Bund in den ersten 30 Tagen an Miete zahlen. In den folgenden fünf Monaten sank der Tagessatz dann auf 850 Euro, ab dem siebten Monat wurden täglich 750 Euro abgerechnet.

Der Geschäftsführer des Unternehmens will von der Bundeswehr nun 250.000 Euro für einen Mercedes-Geländewagen der G-Klasse, der am 24. Februar 2019 bei einem Angriff mit Raketen, Sprengstoff und Handfeuerwaffen auf das deutsche Camp zerstört worden sein soll. Allerdings scheint es durchaus fraglich, ob das genannte Fahrzeug zu diesem Datum überhaupt noch angemietet gewesen ist. Auch, ob der Wagen bei dem Angriff tatsächlich zerstört wurde, blieb ungeklärt. Für den Vorsitzenden Richter spielte das aber letzten Endes auch keine Rolle, da er in seiner Einschätzung der Rechtslage die Position vertrat, dass die pauschalisierte Entschädigungssumme von 250.000 Euro, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters genannt wurde, ohnehin unwirksam sei.

Mehr Chancen auf Erfolg gab er dem Kläger hingegen hinsichtlich der geforderten Restmiete für insgesamt vier Toyota Landcruiser: Hier ist zwischen den Parteien strittig, ob und wann der Mietvertrag gekündigt wurde. Der Bund vertritt den Standpunkt, dass man spätestens bei einem persönlichen Treffen am 8. Oktober 2019 im 60 Kilometer westlich der Hauptstadt gelegenen Koulikoro Training Center den Vertrag durch Übergabe eines entsprechenden Schreibens gekündigt habe. Der aus seiner Hamburger Anwaltskanzlei per Videokonferenz in den Gerichtssaal geschaltete Geschäftsführer gab in seiner Vernehmung hingegen an, dass es das Treffen zwar gegeben habe. Er habe aber die Annahme des Schreibens, dessen Inhalt er nicht lesen konnte, verweigert. Im Vertrag zwischen seine Firma und dem deutschen Einsatzkontingent sei klar vereinbart worden, dass die Kommunikation ausschließlich per Einschreiben zu erfolgen hätte. Eine Ausnahme habe es nur für Schecks gegeben.

Die Klage umfasst noch einen weiteren Punkt, in dem es erneut um eine G-Klasse geht: Hier fordert der Vermieter gut 300.000 Euro nach; der Wagen sei als Ersatz für das zerstörte Auto zur Verfügung gestellt worden. Da hier ein falsches Kennzeichen genannt wurde, hätte dieser Klagebestandteil aber nur bei entsprechender Nachbesserung Aussicht auf Erfolg. Immerhin schätzt der Zivilrichter die Klage zumindest hinsichtlich der geforderten Mietzahlungen, die für den Zeitraum vor dem persönlichen Treffen im Oktober 2019 fällig geworden sein sollen, als durchaus erfolgversprechend ein. Die Parteien verließen den Verhandlungssaal schließlich mit einem Vergleichsangebot, nachdem der Bund der Mietfirma grob die Hälfte der geforderten Summe zahlen soll. Wenn Kläger und Beklagte sich nicht einigen, wird die Kammer einen neuen Gütetermin ansetzten, bei dem dann Zeugen klären müssen, ob das Kündigungsschreiben bei dem Treffen übergeben wurde oder nicht.

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