Ende nach zwei Generationen Lindner: Keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr für Enkel

Berlin · Viele Menschen haben mehr als eine Heimat - und manche haben mehr als einen Pass. Hierzulande geborene Nachfahren von Einwanderern können in der Regel zwei Staatsbürgerschaften haben. FDP-Chef Lindner will die Regeln ändern.

 FDP-Chef Lindner plädiert dafür, der "Enkelgeneration" von Einwanderern die doppelte Staatsbürgerschaft zu verwehren.

FDP-Chef Lindner plädiert dafür, der "Enkelgeneration" von Einwanderern die doppelte Staatsbürgerschaft zu verwehren.

Foto: Carsten Rehder

FDP-Chef Christian Lindner will nur den ersten beiden Generationen von Einwanderern die doppelte Staatsbürgerschaft zugestehen.

"Für die Einbürgerung in der ersten Generation muss die doppelte Staatsangehörigkeit möglich sein, weil wir sonst hoch qualifizierte Talente auf der Welt nicht auf Dauer bei uns beheimatet haben können", sagte Lindner der Deutschen Presse-Agentur.

"Aber in der Generation der Enkel muss das enden. Dann muss man sich entscheiden, auch für die Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft, ja oder nein", erläuterte der Partei- und Fraktionsvorsitzende der FDP. "Ich bin dafür, dass wir eine Diskussion führen über ein anderes Staatsangehörigkeitsrecht. Das gehört auch in eine Integrationsdebatte hinein."

Lindner wies darauf hin, dass gegenwärtig ein Einwanderer bei der Einbürgerung seine alte Staatsangehörigkeit häufig abgeben muss. "Es gibt aber familiäre Bindungen in der ersten Generation oder auch rechtliche Fragen etwa im Zusammenhang mit Eigentum und Erbschaften in der alten Heimat. Hier auf eine doppelte Staatsangehörigkeit zu verzichten, ist ein Integrationshemmnis."

Ziel sollte ein neues Staatsangehörigkeitsrecht sein. "Dazu gehört: mehr doppelte Staatsangehörigkeiten, mehr Doppelpässe in der ersten Generation und auch noch bei den Kindern zu tolerieren. Spätestens bei den Enkeln muss aber die Frage gestellt werden: Wohin wollt Ihr Euch orientieren?"

In Deutschland hatten nach jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr mindestens 1,795 Millionen Menschen neben dem deutschen noch einen anderen Pass. Die tatsächliche Zahl der Menschen mit Doppelpass ist nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes wohl noch höher, weil nicht jeder Befragte die zusätzliche ausländische Staatsbürgerschaft angegeben haben dürfte. Die meisten Deutschen mit Doppelpass (1,366 Millionen) waren zugleich Bürger eines anderen EU-Staates.

Für Bürger anderer EU-Länder wie auch für Schweizer ist der Doppelpass in Deutschland kein Problem. Bei vielen anderen Ländern sind doppelte Staatsbürgerschaften nur im Ausnahmefall möglich, etwa wenn den Betroffenen andernfalls erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen würden.

Bis 2014 galt das so genannte Optionsmodell, wonach hierzulande geborene Kinder von Ausländern sich zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden mussten. Seither können Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, neben der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche und damit beide Pässe dauerhaft behalten.

Voraussetzung bleibt: Ein Elternteil hat sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufgehalten und ein Daueraufenthaltsrecht besessen. In der Praxis bedeutet das, dass auch Enkel, Urenkel und weitere Abkömmlinge von Einwanderern die doppelte Staatsangehörigkeit behalten könnten.

Als hier aufgewachsen gilt, wer bis zu seinem 21. Lebensjahr entweder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat oder hier mindestens sechs Jahre zur Schule gegangen ist. Dasselbe gilt auch bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

Von den 112.211 Menschen, die sich in Deutschland im vergangenen Jahr in Deutschland einbürgern ließen, behielten 61,4 Prozent den ausländischen Pass.

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