Justiz Maas will TV-Übertragung aus Bundesgerichten erlauben
Berlin · Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will nach einem Zeitungsbericht Fernsehübertragungen von Urteilsverkündungen der Bundesgerichte erlauben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe er in die Ressortabstimmung der Ministerien gegeben, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Freitag).
Es werde zunehmend darüber diskutiert, "ob das strikte gesetzliche Verbot von Bild- und Tonübertragungen angesichts der technischen und gesellschaftlichen Veränderungen insgesamt noch zeitgemäß ist", zitiert die Zeitung aus dem Gesetzentwurf. Sogenannte Livestreams von öffentlichen Veranstaltungen würden inzwischen herkömmliche Formen der Berichterstattung "ergänzen oder ersetzen". Außerdem verweise der Gesetzentwurf darauf, dass auch bei ausländischen Gerichten "eine Entwicklung hin zu mehr Medienöffentlichkeit zu beobachten" sei.
Die Urteilsverkündungen sollen dem Bericht zufolge aber nur übertragen werden dürfen, wenn der Vorsitzende Richter zustimmt. Zudem sollen Tonübertragungen in separate Arbeitsräume von Journalisten zugelassen werden. Und Prozesse von zeitgeschichtlicher Bedeutung sollen aufgezeichnet werden dürfen.