Mitarbeiterbeteiligung an Start-ups soll attraktiver werden

Düsseldorf · Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups sollen nach Willen der nordrhein-westfälischen Landesregierung steuerlich attraktiver werden. Die Steuerfreigrenze für solche Beteiligungen soll von derzeit 360 Euro auf 5000 Euro jährlich angehoben werden. Das sieht eine am Dienstag vom Kabinett verabschiedete Gesetzesinitiative vor, die das Land am 6. Juli in den Bundesrat einbringen will.

 Ein Pfeil zeigt auf der Digital-Konferenz Next Berlin 2013 den Weg zur Bühne für Start-ups.

Ein Pfeil zeigt auf der Digital-Konferenz Next Berlin 2013 den Weg zur Bühne für Start-ups.

Foto: Jens Kalaene/Archiv

Die CDU/FDP-Landesregierung fordert zudem eine steuerliche Begünstigung für Forschung und Entwicklung besonders in Start-ups. Für Personalkosten in diesem Bereich sollten die Unternehmen eine Steuer-"Gutschrift" in Höhe von zehn Prozent bekommen, die sie mit der monatlich abzuführenden Lohnsteuer verrechnen können. So könnten Start-ups unkompliziert und schnell ihre Liquidität verbessern, hieß es weiter.

Auch bei Sofortabschreibungen sollen Unternehmen entlastet werden: Das Land möchte die Obergrenze für Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter von 800 auf 1000 Euro anheben. Bei Sofortabschreibungen können etwa Büromöbel oder Computer bereits im Jahr ihrer Anschaffung vollständig gewinnmindernd berücksichtigt werden.

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