Gegen Aufmärsche an Gedenktagen SPD will Versammlungsrecht in NRW ändern
Düsseldorf · Die SPD will die Versammlungsfreiheit in Nordrhein-Westfalen einschränken: Rechtsextremisten sollen an Gedenktagen für die Opfer der NS-Gewaltherrschaft nicht mehr mit Aufmärschen provozieren dürfen.
Demonstrationen von Rechtsextremisten sollen an den Gedenktagen für die Opfer der NS-Gewaltherrschaft verboten werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion vor, der in der kommenden Woche ins Parlament eingebracht werde, wie ein Fraktionssprecher mitteilte.
Damit wolle man dem Missbrauch der Versammlungsfreiheit durch Rechtsextremisten begegnen und die Würde der Opfer der NS-Diktatur besser schützen. Konkret genannt sind der 27. Januar und der 9. November. Am 27. Januar 1945 wurden die Überlebenden des KZ Auschwitz befreit. Am 9. November 1938 kam es in der Pogromnacht zu vom NS-Regime organisierten Übergriffen auf Juden in Deutschland.
Verherrlichung der NS-Herrschaft soll verhindert werden
Rechtsextreme Demos sollen diesen Tagen aber nur dann verboten werden können, wenn die Gefahr besteht, dass die NS-Herrschaft dabei verherrlicht oder der öffentliche Friede gestört wird.
Der Gesetzentwurf sieht zudem ein Kooperationsgebot für die Versammlungsbehörden vor. Diese sollen zur Zusammenarbeit mit Veranstaltern von Demonstrationen verpflichtet werden, um Konflikte zu vermeiden. Der Begriff der von der Verfassung geschützten Versammlung soll zudem von Kommerz- und Entertainment-Events abgegrenzt werden.
Ob der Gesetzentwurf der Oppositionspartei im Landtag eine Mehrheit findet, ist unklar. Vor einem Monat hatte das Parlament mit breiter Mehrheit für ein Verbot der Reichskriegsflagge gestimmt.