Reduktion der Schutzmaßnahmen Diese Corona-Regeln entfallen ab dem 1. März in NRW

Düsseldorf/Bonn · Schon bald müssen die Mitarbeiter in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen keine Schutzmaske mehr tragen. Viele Corona-Regeln entfallen zum 1. März. Welche gelten noch? Wir geben einen Überblick.

  Ab März fällt für Beschäftigte in Krankenhäusern die Maskenpflicht weg.

Ab März fällt für Beschäftigte in Krankenhäusern die Maskenpflicht weg.

Foto: dpa/Jens Büttner

Noch immer erkranken Menschen an Corona. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei, aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach einem Treffen mit seinen Länderkollegen am Dienstag. Diese vereinbarten die Aufhebung von vielen Masken- und Testpflichten zum 1. März.

Man begrüße, dass die Schutzmaßnahmen auf ein Minimum reduziert werden, erklärte der Sprecher von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Landesregelungen würden im Gleichklang zu denen des Bundes angepasst. „Mit dem Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes am 7. April 2023 werden bundes- wie landesweit sämtliche Corona-Regeln auslaufen.“ Und das sind nun die Regeln in NRW.

Was gilt im Krankenhaus?

Zum 1. März fällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern. Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und weiteres Personal müssen dann keine Maske mehr tragen. Auch Patienten, die in Kliniken liegen, können ab März auf den Schutz verzichten. Anders sieht es für Besucher aus: Diese sollen weiter einen Mund-Nasen-Schutz verwenden. „Wer Patienten besucht, muss weiterhin Maske tragen“, sagte Lauterbach. So wolle man vulnerable Gruppen schützen. Diese Regeln gelten auch für Dialyse- und Tageskliniken.

Ob die Pflicht für Besucher Bestand hat, wird man sehen. Bayern will auch Besuchern ab März die Maske ersparen und alle Pflichten streichen. Am Karfreitag sollen ohnehin alle Vorgaben bundesweit fallen. An den Maskenpflichten bei Operationen, die es schon vor Corona gab, ändert das hingegen nichts. Klar ist: Zum 1. März endet die Testpflicht für Besucher. Derzeit müssen sie noch einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Doch mit dem Februar endet bundesweit das Angebot kostenloser Bürgertests. Auch Beschäftigte müssen sich dann nicht mehr regelmäßig testen.

■ Was gilt in Arztpraxen?

Nach drei Jahren Pandemie fallen in den Haus- und Facharzt-Praxen die Masken. Ärztinnen und Ärzte, Fachangestellte und alle weiteren Mitarbeiter müssen ab dem 1. März keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Testen muss sich ab dem 1. März keiner mehr. In Bonn und der Region stößt der Schritt auf Zustimmung. In der Praxis Südstadt in der Weberstraße zum Beispiel hält man das Vorgehen ebenfalls für angemessen. „Das Infektionsrisiko spielt in Arztpraxen keine größere Rolle mehr nach kompletter Freigabe in allen sozialen Bereichen und Karnevalsfeierlichkeiten“, heißt es von dort.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) begrüßt die Ankündigungen: „Mit Blick auf die jüngsten Lockerungen – etwa auch der Isolationspflicht – ist auch die Entscheidung zum Ende der Bürgertestungen nachvollziehbar“, so der KV-Sprecher. „Zudem ist mittlerweile eine stabile Grundimmunisierung vorhanden.“

Patienten und Besucher von Praxen sind dagegen weiter zum Masketragen verpflichtet. „Die Pflicht für Patientinnen und Patienten ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz und gilt bis zum 7. April – es sei denn, auch hier verkürzt der Gesetzgeber vorzeitig“, so der KV-Sprecher.

Was gilt in Alten- und Pflegeheimen?

Hier hatte das Land schon großzügige Ausnahmen geschaffen. Nun gilt: Das Personal und die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen können ab 1. März die Maske in allen Räumen weglassen. Die Besucher von Pflegeheimen müssen dagegen zunächst weiter einen Schutz tragen. Erst am 7. April soll auch diese Verpflichtung auslaufen. Auch hier gilt: Besucher von Pflegeheimen müssen ab dem 1. März keinen aktuellen negativen Schnelltest mehr vorlegen. Die Testpflicht entfällt auch für Beschäftigte.

So manches Pflegeheim will an den strengeren Regeln jedoch vorerst festhalten. „In unseren Altenheimen besteht weiterhin Maskenpflicht: Das heißt, alle Mitarbeitenden und Besucher der drei Caritas-Altenheime müssen eine FFP2-Maske tragen“, sagt Mechthild Greten von der Bonner Caritas. Davon ausgenommen seien nur die Bewohnerinnen und Bewohner. Ebenso will die Caritas die Testpflicht bis Ende März beibehalten. Sorge würde der Caritas zudem ein neuer Lockdown machen. Denn den Eingriff in die Selbstbestimmtheit der Bewohner, die von ihren Angehörigen laut Verordnung isoliert werden mussten, hätten viele als sehr belastend erlebt, sagt Greten.

Wofür braucht es jetzt noch einen Corona-Test?

Schon seit letztem Jahr sind sämtliche Corona-Einreisebeschränkungen nach Deutschland für Flugreisende aufgehoben. Auch die Einschränkungen für Einreisende aus China sind seit dem 22. Februar aufgehoben. Sollten zukünftig einzelne Länder wieder als Virusvariantengebiete eingestuft werden, tritt eine Testpflicht bei der Einreise aus den entsprechenden Ländern in Kraft. Auch bei der Einreise in andere Länder fordern nur noch wenige Länder weltweit die Vorlage eines negativen Corona-Tests, darunter die Volksrepublik China.

Nach dem Wegfallen der Isolationspflicht für positiv getestete Personen Anfang Februar und des Angebots kostenloser Bürgertests ab dem 1. März müssen die Kosten für Schnelltests wie auch für PCR-Tests ab jetzt komplett selbst getragen werden. Die Anzahl der Teststellen hat sich indes immer weiter reduziert: Derzeit gibt es laut Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen noch etwa 2725 Teststellen, auf dem Höhepunkt der Pandemie waren es einmal über 9000 Stellen. Nach Angaben der Stadt Bonn gibt es in Bonn von ursprünglich über 400 aktiven Teststellen aktuell noch rund 100.

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