Reduktion der Schutzmaßnahmen Diese Corona-Regeln entfallen ab dem 1. März in NRW

Düsseldorf/Bonn · Schon bald müssen die Mitarbeiter in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen keine Schutzmaske mehr tragen. Viele Corona-Regeln entfallen zum 1. März. Welche gelten noch? Wir geben einen Überblick.

  Ab März fällt für Beschäftigte in Krankenhäusern die Maskenpflicht weg.

Ab März fällt für Beschäftigte in Krankenhäusern die Maskenpflicht weg.

Foto: dpa/Jens Büttner

Was gilt im Krankenhaus?

■ Was gilt in Arztpraxen?

Was gilt in Alten- und Pflegeheimen?

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