Die Korrekturen im Überblick Neues Polizeigesetz in NRW wird entschärft

DÜSSELDORF · CDU und FDP wollten das bisher schärfste Anti-Terrorgesetz für NRW durchsetzen. Doch Verfassungsrechtler durchkreuzten die Pläne. Nun rudert die Koalition zurück.

Nach massiver Kritik von Verfassungsrechtlern hat die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen ihr geplantes neues Polizeigesetz entschärft. Der umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“ als Rechtsgrundlage für erweiterte Polizeibefugnisse bereits im Vorfeld von möglichen Straftaten ist nun gestrichen. Die Höchstdauer des Polizeigewahrsams wird verkürzt. Darauf einigte sich Innenminister Herbert Reul (CDU) am Dienstag mit den Fraktionen von CDU und FDP.

„Wir haben die Bedenken und Argumente Ernst genommen“, sagte Reul. „Was bringt das beste Gesetz, wenn es am Verfassungsgericht scheitert?“ Der korrigierte Entwurf begrenze „das verfassungsrechtliche Risiko auf ein Minimum“. Ziel bleibe es, der Polizei in Zeiten terroristischer Gefahren die notwendigen Befugnisse an die Hand zu geben. „Wir brauchen dafür ein zeitgemäßes Update.“

Das neue Gesetz soll nun im Dezember vom Landtag verabschiedet werden. Reul hofft auf breite Unterstützung auch aus der Opposition. SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty signalisierte Zustimmung. Er hatte der Koalition Zusammenarbeit angeboten und war am Korrekturprozess beteiligt worden. Die SPD will die Details prüfen und den neuen Entwurf in einer weiteren Sachverständigenanhörung erörtern lassen. „Ich bin optimistisch, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen können“, sagte Kutschaty.

Ursprünglich sollte das Sicherheitspaket mit den verschärften Anti-Terrormaßnahmen für NRW schon im Sommer durch den Landtag gehen. Experten hatten jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Maßnahmen geäußert. Die FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum hatten sogar mit einer Verfassungsklage gedroht. Im Sommer waren mehrere Tausend Menschen gegen das neue Polizeigesetz auf die Straße gegangen.

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